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Stadt Neumünster
Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern
Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.
Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen und Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird.
Achtung: Osterfeuer-Haufen sind Verstecke für viele Tiere
Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abb
01.04.2026
