Artikel
Stadt Neumünster
Alkoholverbot am Himmelfahrtstag am Einfelder See
Neumünster (em) Aufgrund der Vorkommnisse in den Vorjahren am Himmelfahrtstag am Einfelder See erlässt die Stadt Neumünster als Ordnungsbehörde gemäß § 174 in Verbindung mit § 176 Abs. 1 Ziff. 2 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein durch eine Allgemeinverfügung ein Alkoholverbot im Bereich der Schanze am Einfelder See.
Die Amtliche Bekanntmachung zu dieser Allgemeinverfügung wird am 9. Mai amtlich bekannt gemacht. Diese Maßnahme wurde im Vorjahr erstmals durchgeführt und führte am Himmelfahrtstag zum Erfolg. Am Himmelfahrtstag, 17. Mai, in der Zeit von 8 Uhr bis 24 Uhr ist das Mitführen und Verzehren von alkoholischen Getränken am Einfelder See im Bereich des Strandabschnitts „Schanze“ entlang der Straße Einfelder Schanze zwischen der DLRG-Station im Süden und der Gaststätte „Schanze am See“ im Norden untersagt. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet.
Der Feie
09.05.2012
