Neumünster (em) Aufgrund der Vorkommnisse in den Vorjahren am Himmelfahrtstag am Einfelder See erlässt die Stadt Neumünster als Ordnungsbehörde gemäß § 174 in Verbindung mit § 176 Abs. 1 Ziff. 2 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein durch eine Allgemeinverfügung ein Alkoholverbot im Bereich der Schanze am Einfelder See.
Die Amtliche Bekanntmachung zu dieser Allgemeinverfügung wird am 9. Mai amtlich bekannt gemacht. Diese Maßnahme wurde im Vorjahr erstmals durchgeführt und führte am Himmelfahrtstag zum Erfolg. Am Himmelfahrtstag, 17. Mai, in der Zeit von 8 Uhr bis 24 Uhr ist das Mitführen und Verzehren von alkoholischen Getränken am Einfelder See im Bereich des Strandabschnitts „Schanze“ entlang der Straße Einfelder Schanze zwischen der DLRG-Station im Süden und der Gaststätte „Schanze am See“ im Norden untersagt. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet.
Der Feiertag Christi Himmelfahrt wird regelmäßig auch als „Vatertag“ begangen. In diesem Zusammenhang wird wie in den vergangenen Jahren bei einem Großteil der Feiernden der Alkoholgenuss eine große Rolle spielen. In den letzten Jahren hat sich der Einfelder See hier insbesondere der Strandabschnitt und die Badestelle Schanze zu einem sehr beliebten Ziel für Vatertagsfeiernde entwickelt, die überregional anreisen. Am Strandabschnitt Schanze kam es in den vergangenen Jahren an Christi Himmelfahrt zu erheblichen Menschenansammlungen, die sich jährlich gesteigert haben. Von den dort versammelten feiernden Personen insbesondere Jugendliche und Heranwachsende - wurde eine Vielzahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie sonstigen Störungen der öffentlichen Sicherheit begangen. Die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konzentrierte sich auf den Bereich des Strandabschnitts „Schanze“.
Durch das Alkoholverbot blieb es im Vorjahr erstmals wieder weitgehend ruhig am Einfelder See. Der betreffende Bereich des Einfelder Sees ist als öffentlicher Badestrand der Stadt Neumünster der Erholung und Freizeitgestaltung ausdrücklich gewidmet. Dieser Nutzung stehen die in den letzten Jahren durchgeführten Trinkgelage der Feiernden mit der aus dem Alkoholkonsum resultierenden Begehung einer Vielzahl von Straftaten insbesondere Körperverletzungen und Sachbeschädigungen - und Ordnungswidrigkeiten entgegen. Seit dem Jahr 2006 wurde seitens der Polizei dem Geschehen mit geschlossenen Einsätzen begegnet, wobei unabhängig von der Zahl der feiernden Personen eine steigende Aggressivität gepaart mit sinkender Hemmschwelle zur Gewalt auch und gerade gegen Polizeibeamte zu beobachten war. Polizeibeamte wurden beschimpft, beleidigt, geschubst, geschlagen und mit Flaschen beworfen. Das Anlegen von Vollschutz und Einsatzhelmen war unumgänglich. Zeitweise waren 40 bis 65 Polizeibeamte, zuletzt sogar laut Polizeidirektion Neumünster rund 100 Polizeibeamte im Einsatz. Seit dem Jahr 2008 sind von der Polizei gezielt Alkoholkontrollen bei Jugendlichen durchgeführt worden; allerdings hatte sich im Jahr 2009 das Verhalten der feiernden Jugendlichen auf die Kontrollmaßnahmen eingestellt.
Alkohol wurde von Heranwachsenden mitgebracht und an Jugendliche abgegeben. Bereits im Jahr 2009 wurden diverse Körperverletzungsdelikte begangen, auch kam es zu einer Massenschlägerei. Im Jahr 2010 war nochmals eine erhebliche Steigerung der Gewaltbereitschaft der feiernden alkoholisierten Personen am „Vatertag“ zu verzeichnen. Trotz recht ungeeignetem Wetter mit Temperaturen von nur rund 10 Grad Celsius am „Vatertag“ 2010 betrug die Zahl der Feiernden etwa 1.000 Personen. Aufgrund des hohen Alkoholisierungsgrades war die Stimmung insgesamt aggressiv; es kam zu Solidarisierungsaktionen gegen Polizeibeamte, bei Festnahmen wurde erheblicher Widerstand geleistet und bei Körperverletzungsdelikten sind ganze Gruppen aufeinander los gegangen. Durch die Feiernden kam es zu erheblichen Straftaten, die in der Regel auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen waren. Zu verzeichnen waren unter anderem diverse Körperverletzungsdelikte, gefährliche Körperverletzungen, Beleidigungen, Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigungen. Darüber hinaus kam es im Jahr 2010 zu drei festgestellten Verstößen gegen das Waffengesetz.
Es wurden 25 Strafanzeigen, insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte, aufgenommen sowie 18 Platzverweise ausgesprochen. In zehn Fällen mussten Personen in Gewahrsam genommen werden. Zudem kam es zu 15 Einsätzen des Rettungsdienstes, wobei zweimal ein Notarzt eingesetzt war. Beeinträchtigt war die öffentliche Sicherheit auch durch die Verunreinigung des Badestrandes und der anliegenden Bereiche mit Scherben und Unrat. Zeitweise war der Strandabschnitt im und außerhalb des Wassers tagelang deshalb nicht mehr für Besucher nutzbar. Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Abwehr der erheblichen Gefahren für Körper und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen ist deshalb unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gesammelten Erfahrungen diese Allgemeinverfügung unabdingbar und verhältnismäßig.