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Neumünster
Der neue Mietspiegel ist da
Der Fachdienst Stadtplanung und –entwicklung der Stadt Neumünster hat in Zusammenarbeit und Anerkenntnis mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsunternehmen und den Immobilienvertreterinnen und -vertretern einen neuen Mietspiegel aufgestellt.
Der Mietspiegel gilt für das Stadtgebiet Neumünster. Aus dem Mietspiegel ist das Mietniveau für frei finanzierten Wohnraum und solchen, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt, erkennbar. Dieser gilt für die Zeit vom 01. Juni 2026 bis 01. Juni 2028.
Ab sofort ist der neue Mietspiegel zum Preis von 3,50 Euro im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten erhältlich:
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:30 Uhr – 17:30 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
Eine Bestellung per E-Mail ist ebenfalls möglich unter: Melissa.jonton@neumuenster.de
Der Mietspiegel wird dann gegen Rechnung und zuzüglich 1,80
20.06.2026
Stadt Neumünster
Stadt Neumünster veröffentlicht neuen Mietspiegel
Neumünster (em) Der Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung der Stadt Neumünster hat in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsunternehmen und den Immobilienvertretern einen neuen Mietspiegel aufgestellt.
Der Mietspiegel hat nur Gültigkeit für den Bereich der Stadt Neumünster. Er gilt nur für freifinanzierten Wohnraum und solchem, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt – nicht auf Sozialwohnungen und preisgebundene Wohnungen. Er gilt für die Zeit vom 01.06.2024 bis 01.06.2026.
Der neue Mietspiel kann zum Preis von 3,50 Euro im Bürgerbüro (Abholschalter für Personalausweise und Pässe) während der Öffnungszeiten (Montag, Donnerstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 8.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstagnachmittag: 14.30 bis 17.30 Uhr) bezogen werden.
Eine Bestellung per E-Mail unter der Adresse mattis.grunow@neumuenster.de ist auch möglich. Der Miets
11.06.2024
Stadt Neumünster
Kathrin Teichert wird Fachdienstleiterin Stadtplanung
Neumünster (em) Die leitende Baudirektorin Kathrin Teichert wird ab 1. Dezember 2022 neue Fachdienstleiterin Stadtplanung und -entwicklung bei der Stadt Neumünster. Nach dem Wechsel von Ute Spieler im Dezember 2020 als Kreisrätin in den Landkreis Gifhorn war die Stelle vakant.
Die 45-jährige Kathrin Teichert ist derzeit Büroleiterin des Oberbürgermeisters Ulf Kämpfer in der Landeshauptstadt Kiel und betreut dort vorrangig alle Themen im Bereich Stadtentwicklung und Bauen. Sie wurde in Hagen geboren und ist in Niedersachsen aufgewachsen, hat in Aachen Architektur mit dem Schwerpunkt Stadtplanung studiert. Kathrin Teichert hat dann einige Jahre in einem privaten Planungsbüro gearbeitet bevor sie 2011 zur Stadt Kiel kam. Hier war sie zunächst als Referentin im Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt tätig.
„Wir freuen uns mit Kathrin Teichert eine versierte Fachfrau für Stadtplanung und Stadtentwicklung gewonnen zu haben. Mit ihrem Fachwissen wird sie in unse
14.11.2022
Stadt Neumünster
Landesunterkunft für Flüchtlinge unter Quarantäne
Neumünster (em) Die Stadt Neumünster hat am 4. April 2020 eine Allgemeinverfügung zur Quarantäne für die Personen, die in der Landesunterkunft für Flüchtlinge untergebracht sind, amtlich bekannt gemacht. Die dort untergebrachten Personen sind durch das Gesundheitsamt der Stadt Neumünster bis zum 19. April 2020 unter Quarantäne gestellt.
„Mit dieser Maßnahme wollen wir die weitere Ausbreitung des Coronavirus in der Einrichtung und auch in der Stadt verhindern“, formuliert die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster. Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten hat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt weitere Maßnahmen zum Wohle der Gesundheit der Betroffenen und der Bevölkerung ergriffen. Alle an Covid-19 erkrankten Personen wurden in einem Haus isoliert. Die isolierten Personen werden bewacht und dadurch wird sichergestellt, dass diese die Umzäunung nicht verlassen können. Zudem wurden alle Kontaktperson
06.04.2020
Stadt Neumünster
Neumünster informiert zum Coronavirus
Neumünster (em) Der Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster gibt den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Tipps zu Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf den Coronavirus. Bisher gibt es in Neumünster weder einen Verdachtsfall noch einen bestätigten COVID-19-Fall.
Die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth vom Fachdienst Gesundheit betont: „Die Stadt Neumünster ist vorbereitet auf eine mögliche weitere Ausbreitung des Coronavirus. Unabhängig davon ist die Einhaltung üblicher Hygienemaßnahmen äußerst wichtig, denn sie helfen, die weitere Verbreitung von allen Infektions-Krankheiten zu reduzieren.“
Vom Fachdienst Gesundheit wird die Einhaltung der allgemeinen Hygiene empfohlen, was insbesondere während der Grippesaison sehr wichtig ist. Diese Hygienemaßnahmen gelten auch für das neuartige Coronavirus:
regelmäßiges Händewaschen
sich nicht ins Gesicht fassen
Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge
27.02.2020
Stadt Neumünster
Neuer Mietspiegel erscheint
Neumünster (em) Der Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung der Stadt Neumünster hat in Zusammenarbeit und Anerkenntnis mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsunternehmen und den Immobilienvertretern einen neuen Mietspiegel aufgestellt.
Der Mietspiegel für das Stadtgebiet Neumünster, aus dem das Mietniveau für frei finanzierten Wohnraum und solchen, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt, erkennbar ist, gilt für die Zeit vom 1. April 2018 bis 31. März 2020.
Ab dem 1. April kann der neue Mietspiel zum Preis von 3 Euro in den Rathausarkaden (Abholschalter für Personalausweise und Pässe) während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag von 7 Uhr bis 14 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14 Uhr bis 18 Uhr bezogen werden.
Eine Bestellung per E-Mail unter friederike.kaefer@neumuenster.de ist auch möglich. Der Mietspiegel wird dann gegen Rechnung zuzüglich 1,45 Euro Porto übersandt.
27.03.2018
Stadt Neumünster
Fachdienst Frühkindliche Bildung zieht um
Neumünster (em) Der Fachdienst Frühkindliche Bildung der Stadt Neumünster zieht von der Plöner Straße 2 in das Gebäude am Großflecken 72 um.
Aufgrund des Umzugs sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes am Montag, 23. Mai, und Dienstag, 24. Mai, für die Bürgerinnen und Bürger nicht erreichbar. Die Stadt Neumünster bittet um Verständnis.
09.05.2016
Fachdienst Frühkindliche Bildung
Gemeinsam stark! Zwei Angebote – ein Ziel
Neumünster (em) Seit August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Betreuung für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Dabei haben Eltern grundsätzlich die Wahl, ob sie ihr Kind in einer Krippeneinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle betreuen lassen möchten.
Was unterscheidet diese beiden Angebotsformen aber voneinander? Was sind die besonderen Stärken der Kindertagespflege gegenüber der Krippe? Was macht dagegen die Krippe attraktiver? Wie gut sind beide Angebote in ihrem Bestreben, den Kleinsten die bestmögliche Umgebung für die Förderung ihrer Entwicklung zu geben? Oft sind die Vorstellungen von Vorurteilen geprägt. Wo der Kindertagespflege mangelnde Qualifikation unterstellt wird, ist es bei der Krippe möglicherweise die abschreckende Größe der Einrichtung. Die Verlässlichkeit der Krippe konkurriert mit der engen Bindung in der Kindertagespflege. Mit widersprüchlichen Vorurteilen konfrontiert, empfinden Eltern
31.10.2013
