Neumünster (em) Der Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung der Stadt Neumünster hat in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsunternehmen und den Immobilienvertretern einen neuen Mietspiegel aufgestellt.

Der Mietspiegel hat nur Gültigkeit für den Bereich der Stadt Neumünster. Er gilt nur für freifinanzierten Wohnraum und solchem, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt – nicht auf Sozialwohnungen und preisgebundene Wohnungen. Er gilt für die Zeit vom 01.06.2024 bis 01.06.2026.

Der neue Mietspiel kann zum Preis von 3,50 Euro im Bürgerbüro (Abholschalter für Personalausweise und Pässe) während der Öffnungszeiten (Montag, Donnerstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 8.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstagnachmittag: 14.30 bis 17.30 Uhr) bezogen werden.

Eine Bestellung per E-Mail unter der Adresse  mattis.grunow@neumuenster.de  ist auch möglich. Der Mietspiegel wird dann gegen Rechnung (zuzüglich 1,55 Euro Porto) übersandt.

Informationen zum Mietspiegel finden Interessenten generell unter https://www.neumuenster.de/mietspiegel