Norderstedt (em/mp) Meistens denken viele von uns sofort an Eis und Schnee, wenn sie „Verkehrssicherungspflicht“ hören.

„Aber auch das Laub auf den Wegen kann sehr glatt und rutschig sein und daher gefährlich werden“, weiß Erich Burmester von der Ernst von der Reith GmbH. Gerade bei Spaziergängen gefällt vielen die bunte Blätterpracht an den Bäumen und auf den Wegen. „Aber auf unserem Grundstück und auf den Gehwegen davor müssen wir es entsorgen, auch wenn es nicht von unseren eigenen Bäumen gefallen sein sollte. Die Herkunft des Laubes ist im Schadensfall gleichgültig.

Entscheidend ist, wo es liegt, wenn eventuell ein Passant ausrutscht“, so Erich Burmester weiter. „Sind Sie gut versichert?“ „Wie gut, wenn dann eine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. Die Pflicht besitzt dabei nicht nur der Haus- oder Grundstückseigentümer, sondern oft auch der Mieter wegen Vereinbarung im Mietvertrag“, erklärt der Versicherungsprofi. „Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern und unverbindlich.“ Das Team von der Ernst von der Reith GmbH steht gerne telefonisch unter 040 - 724 18 20 zur Verfügung.