Norderstedt. Die Stadt Norderstedt hat den „Mietspiegel 2025“ vorgestellt – es ist der 35. Mietspiegel für den Bereich Norderstedt. Angesichts der großen Zahl berücksichtigter Mietdaten und der Datenprüfung durch das Sozialamt der Stadt Norderstedt, den Vermieterverbänden und dem Mieterverein Norderstedt ist der Norderstedter Mietspiegel einer der bestfundierten in Deutschland. 

Im Vergleich zum Mietspiegel 2023 sind die Mietwerte im Mietspiegel 2025 insgesamt wieder gestiegen. Die Höhe der Mieten spiegelt die Lage Norderstedts in der Nähe Hamburgs wieder. Für die Erstellung des Mietspiegels wurden etwa 8.900 Daten nicht öffentlich geförderter Wohnungen (davon etwa 2.000 Genossenschaftswohnungen) erfasst. Dies ist ein hoher Prozentsatz des in Frage kommenden, nicht preisgebundenen Mietwohnungsbestandes.

Der Mietspiegel gilt für alle freifinanzierten Wohnungen. Nur bedingt anwendbar ist er für Häuser bis einschließlich vier Wohnungen sowie für Wohnungen, die vor 1954 bezugsfertig waren. Nach dem geltenden Mietrecht dürfen nur die 8.084 Mieten verwertet werden, die in den vergangenen sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind.

Der Norderstedter Mietspiegel wurde erstmals 1980 von der Stadt Norderstedt, dem Mieterverein Norderstedt e.V., dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (Landesverband-Nord) und Haus & Grund Norderstedt e.V. erarbeitet und aufgestellt. Er hat sich nach Aussage aller Beteiligten bewährt und dient im Streitfall vor Gericht als Orientierungshilfe.

Durch das Mietspiegelreformgesetz wurden zum 1. Juli 2022 alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Dabei können die Städte wie bisher zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Mietspiegel entscheiden. Die Mietspiegel sind, wie bisher auch, alle zwei Jahre der Marktentwicklung anzupassen. 

Der Norderstedter Mietspiegel soll auch künftig als einfacher Mietspiegel herausgegeben werden. Er braucht als einfacher Mietspiegel aufgrund der berücksichtigten Datenfülle den Vergleich mit einem qualifizierten Mietspiegel nicht zu scheuen. 

Die Tabelle ist nach Wohnungsgröße und Baualter gegliedert_._ Sie spiegelt die in Norderstedt tatsächlich gezahlten Nettokaltmieten (ohne Betriebs- und Heizkosten) wider. Da die Mietpreise unterschiedlich sind, ergibt sich für die einzelnen Felder eine gewisse Spanne.

Mietende und Vermietende müssen sich darüber einigen, wo innerhalb dieser Spanne der richtige Mietpreis für ihre Wohnung liegt. Dabei sind weitere Merkmale der Wohnung zu berücksichtigen, nämlich Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Hierzu enthält der Mietspiegel ausführliche Erläuterungen. 

Der Mietspiegel 2025 ist ab dem 1. September 2025 gültig und steht auf der Internetseite der Stadt Norderstedt zur Verfügung.  Er ist dort unter der Rubrik Soziales und Familie – Stichwort Mietspiegel – zu finden.