Norderstedt (em) Mit Beginn des Schuljahres 2021/ 2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. Juni 2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben (1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 geboren).

Kinder, die nach dem 30. Juni 2015 geboren sind (sogenannte „Kann-Kinder“), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schuljahresbeginn 2021/ 2022 eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch die erforderlichen geistigen, seelischen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen.

Das Amt für Schule, Sport und Kindertagesstätten der Stadt Norderstedt bittet Erziehungsberechtigte, ihre schulpflichtigen Kinder, die im Jahr 2021 eingeschult werden, ab Montag, den 19. Oktober 2020, von jeweils 8 bis 12 Uhr in den zuständigen Grundschulen vorzustellen. Der genaue Termin wurde beziehungsweise wird den Erziehungsberechtigten durch die Grundschule mitgeteilt.

Die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Sorgerechtsbescheinigung des Kindes sind bei der Anmeldung vorzulegen.

Erziehungsberechtigte, die eine Einschulung Ihres Kindes an einer nichtzuständigen Grundschule in Norderstedt wünschen, haben dieses bis zum 30. Oktober der gewünschten Schule mitzuteilen. Eine Entscheidung über die Aufnahme in einer nichtzuständigen Grundschule erfolgt bis zum 4. Dezember.