Norderstedt (em/ac) In Deutschland werden pro Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt, Experte Wolfgang Sohst klärt auf was dabei zu beachten ist. Es herrscht Testierfreiheit, d.h. jeder Mensch kann in einer letztwilligen Verfügung festlegen, wer ihn beerben soll.

Der Gesetzgeber hat dem aber die Grenze in der Form des Pflichtteilsrechtes gesetzt. Pflichtteilsrecht bedeutet erst einmal, dass ein bestimmter Personenkreis eine garantierte Mindestbeteiligung am Nachlass erhält. Dieses lästige Recht wird vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich geschützt betrachtet, hat in der Rechtsordnung also einen erheblichen Stellenwert.

Die Pflichtteilsansprüche sind aber nur ein Punkt, im Bereich des Erbrechts, auf die Wolfgang Sohst im Experteninterview eingeht. Im Weiteren klärt er darüber auf, was es bedeutet ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Ein wichtiger Punkt in diesem Thema, sind die Ansprüche, die sich im Fall einer Ausschlagung trotzdem ergeben können.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Der Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen ist fest umrissen. Zu ihm gehören zunächst einmal Kinder, auch Adoptivkinder. Sind die Kinder vorverstorben, treten an deren Stelle die Enkel. Pflichtteilsberechtigt sind des Weiteren Ehegatten bzw. Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (gleichgeschlechtliche Ehe). Hat der Erblasser keine Abkömmlinge, sind darüber hinaus die Eltern pflichtteilsberechtigt, nicht aber Geschwister, wenn die Eltern schon verstorben sind.

Wie hoch ist die Pflichtteilsquote?
Die Pflichtteilsquote entspricht der Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Die gesetzliche Erbquote wiederum schwankt je nach Verwandtschaftsverhältnissen des betreffenden Erblassers. Bei verheirateten Erblassern spielt auch der Güterstand eine Rolle. Grundsätzlich führt die Vereinbarung von Gütertrennung zu einer Erhöhung der gesetzlichen Erbquote der Kinder und damit logischerweise auch zur Erhöhung der Pflichtteilsansprüche der Kinder.

Der Experte zeigt die zwei Grundprobleme im Erbrecht auf, welche zum einen das Pflichtteilsrecht und die steuerrechtliche Seite beinhalten und gibt Tipps wie hier Probleme vermieden werden können. Der Punkt, Immobilien richtig vererben, und worüber man sich Gedanken machen sollte, wird natürlich auch nicht außer Acht gelassen. Die Liquiditätsplanung muss ebenfalls beachtet werden, damit das Erbe für den Erben am Ende auch händelbar ist.

Foto: Rechtsanwalt/Notar Wolfgang Sohst, Kanzlei Lotz und Schmidt