Norderstedt (em) Norderstedt Nach und nach erhalten die rund 40.000 Kunden der Stadtwerke Norderstedt dieser Tage ihre Jahresabrechnungen für Strom und Gas. Diejenigen Kunden, welche rechtzeitig ihre Abschlagszahlungen an die überproportional gestiegenen Energiekosten anpassen konnten, erhalten teilweise eine Erstattung. Alle anderen eine saftige Nachzahlung.
Dies traf insbesondere auch die Vermieter, da diesen nach der geltenden Nebenkostenverordnung eine Erhöhung der Mietnebenkosten, also auch der Vorauszahlungen auf Energie, nicht gestattet war. Sie hätten es also aus eigener Tasche verauslagen müssen.
Das die Energiekosten im letzten Jahr exorbitant gestiegen sind, konnte man hinlänglich den Medien entnehmen und auch die Stadtwerke wiesen ihre Kunden hierauf mehrfach hin. Der eigentliche Schock ist die Mitteilung der Stadtwerke über die zukünftigen Abschlagszahlungen; diese fallen über Gebühr hoch aus, und zwar egal, ob Erstattung oder Nachzahlung. Die Abschlagszahlungen sind kein unverbindlicher Vorschlag an den Verbraucher, sondern eine verpflichtende Zahlungsaufforderung.
„Viele Mitglieder melden sich dieser Tage bei uns oder kommen persönlich in unsere Geschäftsstelle in der Ochsenzoller Str. vorbei“, berichtet der Vorsitzende des Norderstedter Grundeigentümerverbandes, Sven Wojtkowiak. „Viele sind einfach entrüstet darüber und fragen, wie sie das ihren Mietern erklären sollen. Ebenso kommen viele ältere Eigennutzer, welche gar nicht wissen, wo sie so hohe Beträge hernehmen sollen.“
Wie konnte es dazu kommen? Augenscheinlich haben die Stadtwerke die ab den 01.01.2023 geltenden Energiepreisbremsen nicht in ihrer Berechnung für die Abschlagszahlungen berücksichtigt. Auf ihrer Internetseite verweisen die Stadtwerke darauf, dass die Abschläge ab März angepasst werden und zu viel bezahlte Beträge erstattet werden. Die Kunden sollen dann per Brief informiert werden.
„Das reicht nicht“, ist Wojtkowiak der Meinung „und rät seinen Mitgliedern, gegebenenfalls der Aufforderung zur Abschlagszahlung mit Hinweis auf die Energiepreisbremse nach §13 Abs.2 GasGVV/StromGVV zu widersprechen. Warum sollte man mehr zahlen, als rechnerisch prognostiziert? Hinzu kommt, dass die Stadtwerke dieser Tage laut Aussage unserer Mitglieder telefonisch so gut wie nicht erreichbar sind und gerade die Älteren keine Möglichkeit haben den Hinweis auf der Internetseite zu sehen.“ „Von einem so gut aufgestellten Unternehmen, mit über 25 Mio. Jahresüberschuss hätte ich mir mehr für die Kunden erhofft“, schließt Wojtkowiak.
Haus & Grund
Jahresabrechnungen der Stadtwerke schocken die Verbraucher

Veröffentlicht am