Norderstedt (em) Das Parteigericht hat am 19. Oktober in 1. Instanz eine Entscheidung zugunsten des Wahlvorstandes gefällt und die Wahlanfechtung von Gert Leiteritz zurückgewiesen.
„Soweit, so gut. Aber: Festgestellt wurde auch, dass die ursprüngliche Verkündung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand nicht rechtens war, weil wahlberechtigte Mitglieder, die nach der Bekanntgabe der Mitgliederzahlen und vor Beendigung der Abstimmung noch kommen, durch ein Protokollsystem ihr Stimmrecht noch bekommen“, sagt Gert Leiteritz.
„Das ist im vorliegenden Fall nicht passiert und hätte dem Wahlvorstand nicht passieren dürfen Offensichtlich musste also ein Ausweg gesucht werden und der wurde nun in einer neuen Version der zusätzlichen Stimme gefunden. Leider war die Sitzung nicht öffentlich, so dass zumindest ich die neue Version nicht veröffentlichen kann, aber sie wird Gegenstand der Revisionsverhandlung sein, die ich noch heute mit Schreiben an den Kreis- und Landesverband der CDU vorsorglich beantragen werde, damit die Fristen nicht weglaufen. Es gibt nämlich keinen Termin für die schriftliche Begründung des Spruchs“, so Gert Leiteritz abschließend.