Norderstedt (lm/ls) Gesetzliche Änderungen für Haus- und Wohnungseigentümer! Ab dem 26. September treten die Ökodesign- Richtlinien in Kraft. Sie sollen die Energieeffizienz von Wärmeerzeugern deutlich erhöhen und gelten für die gesamte EU. Jens Gottschalk und sein Team wissen, was es zu beachten gilt.

„Die Ökodesign-Richtlinie soll die Nachhaltigkeit von energieverbrauchsrelevanten Produkten durch verbindliche Mindesteffizienzstandards steigern und diese vergleichbar machen“, erklärt Inhaber Jens Gottschalk. „Wir kennen das von Wasch- und Geschirrspülmachinen, Kühlschränken oder Fernsehgeräten. Das heißt für die Zukunft, dass bestimmte Heiztechnologien, die den Richtlinien nicht entsprechen, verboten werden. Ähnlich wie seinerzeit bei der Glühbirne.“

Besonders Gas- und Öl-Niedertemperatur- Heizkessel zählen zu den Wärmeerzeugern, die die neuen Mindestanforderungen nicht mehr erfüllen. Sie dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Aber kein Grund zur Panik! „Bestehende Niedertemperatur-Heizkessel fallen unter den Bestandschutz und dürfen weiter betrieben werden“, weiß Jens Gottschalk. Nichtsdestotrotz sollten sich Eigenheimbesitzer mit der Thematik auseinandersetzen. Denn ab 2019 wird die Ökodesign- Richtlinie nochmal deutlich verschärft. Mit konventioneller Wärmeerzeugung durch Gas oder Öl werden die hohen Energieeffizienzklassen dann kaum oder gar nicht mehr erreicht. Die Ökodesign-Richtlinie empfielt hier unteranderem Wärmepumpen. „Der Wärmeerzeuger muss aber zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Gebäude passen“, betont Jens Gottschalk. „Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich, damit Sie den bestmöglichen Wärmekomfort bei den geringsten Kosten erhalten.“

Foto: Der durchschnittliche deutsche Wärmeerzeuger ist rund 24 Jahre alt, hier liegt ein deutliches Potenzial, Energie zu sparen, die Umwelt zu entlasten und das Klima zu schützen.