Norderstedt (em) Die Stadtverwaltung der Stadt Norderstedt hat einen Entwurf einer Baumschutzsatzung erarbeitet. Damit folgte die Verwaltung dem Beschluss der Mehrheit der Norderstedter Stadtvertretung vom 17. Juni 2014, auf der Grundlage der im Jahr 2004 abgeschafften Baumschutzsatzung eine Neufassung zu entwickeln.
Der auf Basis der heutigen Rechtslage aktualisierte Entwurf der Baumschutzsatzung wird am Mittwoch, 19. November, während der öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses beraten werden. Beginn der Sitzung ist dann um 18.30 Uhr im Sitzungsraum 1.
Findet sich eine politische Mehrheit für die Beschlussfassung, beginnt das eigentliche Verfahren zur möglichen (Wieder-)Einführung der Baumschutzsatzung. Dann erfolgt unter anderem die Anhörung betroffener Behörden und Planungsträger und der Satzungsentwurf wird öffentlich ausgelegt. Während dieses Verfahrens haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eigene Stellungnahmen abzugeben.
Kommt eine neue Baumschutzsatzung, so gilt sie im Bereich der im Zusammenhang bebauten Stadtteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Unter den Schutz der Satzung fielen dann Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern, gemessen in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden. Gilt die Baumschutzsatzung, so muss die Fällung eines geschützten Baumes formlos beantragt werden. Wird die Fällung genehmigt, ist vom Antragsteller eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.
Nicht von der Baumschutzsatzung, wie sie jetzt im Entwurf vorliegt, betroffen wären Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien, auf Waldflächen gemäß Landeswaldgesetz, Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen in Kleingartenanlagen, Obstbäume, Birken, Pappeln und Weiden als sogenannte schnell wachsende Baumarten sowie Nadelgehölze.
Keinen Einfluss hat eine städtische Baumschutzsatzung auf weitergehende gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Bäumen, Alleen und Knicks (Landesnaturschutzgesetz/Bundesnaturschutzgesetz). Eingriffe in durch Landes- oder Bundesgesetze „geschützte Teile von Natur und Landschaft“ müssen in der Regel bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg beantragt werden.