Norderstedt (em) In diesem Jahr wird der Kulturpreis der Stadt Norderstedt zum siebten Mal ausgeschrieben. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis kann an produzierende und reproduzierende Künstler, Einzelpersonen oder mehrere Personen für ein gemeinsames Werk verliehen werden.

Vergaberichtlinien Kulturpreis der Stadt Norderstedt
• Die Stadt Norderstedt vergibt seit dem Jahr 1997 den „Kulturpreis der Stadt Norderstedt“, der der Auszeichnung von Spitzenleistung, der Würdigung von außergewöhnlicher Breite und Vielfalt des Schaffens oder Innovationen und Experimentellem und / oder der Förderung von herausragenden Nachwuchstalenten dienen soll.

• Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Er wird alle fünf Jahre an produzierende und / oder reproduzierende Künstler, Einzelpersonen oder mehrere Personen für ein gemeinsames Werk verliehen. Er ist nicht teilbar.

• Durch den Kulturpreis sollen künstlerische Leistungen in den Sparten „Bildende Kunst“, „Darstellende Kunst“, „Literatur“ sowie „Musik“ gefördert und anerkannt werden. Das Werk oder die Künstler sollen einen Bezug zu Norderstedt deutlich machen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

• Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, die aus je zwei Vertretern der Sparten „Bildende Kunst“, „Darstellende Kunst“, „Literatur“ und „Musik“, je einem Mitglied der in der Stadtvertretung vertretenden Fraktionen sowie dem Fachdezernenten besteht. Sie wird durch den Kulturausschuss anlässlich jeder Preisverleihung neu berufen. Die Wiederwahl einzelner Mitglieder ist möglich.

• Die Jury ist autorisiert, zusätzlich zum Kulturpreis der Stadt einen Sonderpreis der Jury für ein Lebenswerk im Einzelfall zu vergeben, der undotiert ist.

• Die Jury wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Sie ist zur Entscheidung über die Vergabe des Preises so rechtzeitig einzuberufen, dass der Preis in der Regel im Oktober / November im Rahmen eines Festaktes durch die / den StadtpräsidentIn vergeben werden kann.

• Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich.

• Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Vorschläge mit einer ausführlichen Begründung werden bis Dienstag, 15. August erbeten an: Dezernentin Anette Reinders Stadt Norderstedt Rathausallee 50 22846 Norderstedt Die Preisverleihung wird am 5. November im Kulturwerk am See stattfinden.

Foto: Veranstaltungsort Kulturwerk am See in Norderstedt (© Meno)