Norderstedt (em) Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, Pflegewohngemeinschaften oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung, verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, geht.
Mögliche Fragen könnten sein:
Bei welchen Wohnmöglichkeiten wird das WBVG angewandt?
Worüber und auf welche Weise muss der Unternehmer vor Vertragsschluss informieren?
Kann ein Unternehmer Haftungsübernahme-Erklärungen verlangen?
Wie setzen sich die Entgelte für die Einrichtungen zusammen?
Unter welchen Bedingungen kann ein Unternehmer mehr Geld verlangen?
Was kann ein Kunde (oder sein Betreuer) tun, wenn Leistungen nicht oder schlecht erfüllt werden?
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?
Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Er geht anhand vieler Beispiele aus der Beratungspraxis auf vielerlei individueller Fragen ein. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Seniorenbeirat Norderstedt statt.
Der Vortrag ist dank einer Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kostenfrei. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich unter Tel.: 0 40 - 523 84 55, Fax: 0 40 - 528 26 04 oder per Email: norderstedt@vzsh.de