Norderstedt (em) Bei aller Fußball-Begeisterung: Bestimmte Spielregeln müssen während der Weltmeisterschaft eingehalten werden Norderstedt. Die Vorfreude auf die Fußball-Weltmeisterschaft ist überall groß, das WM-Fieber steigt - und auch die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde der Stadt Norderstedt und der Polizei im Stadtgebiet freuen sich auf ein spannendes und hoffentlich erfolgreiches Turnier egal, welcher Mannschaft die Daumen gedrückt werden.

Damit das WM-Turnier in Brasilien aber für alle Beteiligten und auch für Fußball-Fans und für die Nicht-Fußballbegeisterten daheim zu einem wirklichen „Fest“ wird, sind nicht nur auf dem Fußballplatz einige Spielregeln zu beachten: - sogenannte „Public-Viewing“-Veranstaltungen, vergleichbar mit dem Fußball-Fan-Fest auf dem Hamburger Heiligengeistfeld während der WM 2006, gibt es in Norderstedt nicht. - alle anderen, möglicherweise als „Public Viewing“ gekennzeichneten Veranstaltungen, sind KEINE klassischen „Fußball-Fan-Feste“ und unterliegen damit nicht den strengen Sicherheits-Regelungen, aber eben auch nicht den Ausnahmeregelungen der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014“. Die Bundesregierung hatte unter Zustimmung des Bundesrates die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen zugelassen, damit auch die Spiele nach 22.00 Uhr im Freien geschaut werden können.

Das bedeutet, dass für alle anderen Veranstaltungen bei Gewerbebetrieben, Freiluftgaststätten, Gaststätten mit Terrassen, Privatpersonen im Garten etc. die ganz normalen Lärmschutzregelungen gelten und ab 22.00 Uhr die klassische Nachtruhe beginnt. Eine „Public-Viewing“-Veranstaltung ist bislang bei der Stadt nicht angemeldet worden, und auch bei der Stadtpark Norderstedt GmbH, die den Stadtpark als zentrale Veranstaltungsfläche verwaltet, sind keine derartigen Feste angemeldet worden. Sollte sich ein Veranstalter mit dem Gedanken tragen, ein „Public Viewing“ organisieren zu wollen, ist dringend eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit der Ordnungsbehörde der Stadt Norderstedt notwendig, um die rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen nach Maßgabe des Innenministeriums Schleswig-Holstein zu klären und erfüllen.

Rüdiger Müller-Baran, Leiter des Amtes für Ordnung und Bauaufsicht, sagt dazu: „Natürlich werden sowohl wir als auch die Polizei im Zeitraum der Fußball-WM mit Augenmaß vorgehen. Auch wir wollen Fußball gucken und den Menschen in unserer Stadt einen schönen Fußball-Sommer bescheren. Aber wir müssen auch diejenigen ‚schützen‘, die nicht so fußballbegeistert sind wie andere. Und dazu gehört auch möglicherweise der Schutz der Nachtruhe.“ Komm es also zu Beschwerden über eine Gaststätte oder über einen Nachbarn, der seinen Fernseher zu laut gedreht hat und seiner Freude auch nach 22.00 Uhr zu lautstark Ausdruck verleiht, so Müller-Baran, dann werde man dem nachgehen müssen. „Aber wir sind uns sicher, dass die gegenseitige Rücksichtnahme hier im Vordergrund steht und sowohl Gastronomen als auch Privatleute sich mit ihren Nachbarn einig werden“, sagt der Amtsleiter.

Wer Fragen rund um dieses Thema hat, wendet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Allgemeine Ordnungsaufgaben. Dies ist möglich unter der Telefonnummer 040 535 95 109 oder per E-Mail an ordnungsamt@norderstedt.de