Bad Segeberg (ots) - Bereits seit mehreren Jahren hat das Polizeirevier
Norderstedt für die U-Bahnhöfe Norderstedt Mitte und Garstedt bzw. die ZOBs und
die angrenzenden Straßenzüge sogenannte Kontrollbereiche angeordnet.

Hintergrund der Anordnung ist die in diesen Bereichen im Vergleich zum übrigen
Stadtgebiet überproportional hohe Kriminalität.

Bei den Straftaten handelt es sich überwiegend um Eigentumsdelikte wie Laden-,
Taschen- oder Fahrraddiebstähle. Zudem verzeichnet die Polizei auch
Gewaltdelikte überwiegend begangen durch Jugendliche oder Heranwachsende.

Ziel der Einrichtung sowie der entsprechenden Kontrollmaßnahmen ist stets eine
Reduzierung der Straftaten sowie die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der
Bevölkerung in den benannten Kontrollbereichen.

Aus Sicht der Landespolizei hat sich die Ausweisung von Kontrollbereichen
bewährt, um früh, konsequent und proaktiv polizeiliche Kontrollmaßnahmen
durchführen und somit örtlich eng begrenzte Kriminalitäts- oder Gefahrenlagen
wirksam begegnen zu können. Dieses Instrument ist somit ein wichtiger Faktor für
die objektive und subjektive Sicherheit in den betroffenen Bereichen sowie ein
effektiver Baustein zur Prävention von Straftaten.

Die Landespolizei will dadurch eine Reduzierung der Straftaten, die Aufhellung
der Täterstrukturen und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung
erreichen.

Die Anordnung verleiht den Einsatzkräften weitergehende Eingriffsbefugnisse wie
Identitätsfeststellungen oder auch körperliche Durchsuchungen bzw.
Durchsuchungen mitgeführter Gegenstände.

Entsprechend wurde die bereits bestehende Anordnung nach sorgfältiger Prüfung
der Kriminalitätslage und einem in der Gesamtschau anhaltend hohen
Kriminalitätsniveau zunächst bis zum 30.09.2023 durch das Polizeirevier
verlängert.