Norderstedt (em) Auf seinen Webseiten wirbt das Unternehmen mit „LTE-Geschwindigkeit“ dabei erhalten Verbraucher nicht einmal zehn Prozent der aktuell möglichen Downloadrate von 300 Mbit/s.
Wo LTE drauf steht, muss auch eine der LTE-Technologie entsprechende Geschwindigkeit drin sein. Dieser Meinung sind die Experten des Marktwächters Digitale Welt. Deshalb reichten die Verbraucherschützer eine Klage gegen den Telekommunikationsanbieter 1&1 Telecom GmbH ein. Dieser wirbt im Internet für Mobilfunkverträge mit „LTE-Geschwindigkeit“. Beachtet ein Verbraucher vor Vertragsabschluss allerdings nicht das Kleingedruckte, dann kann diese Werbeaussage nach Meinung der Verbraucherzentrale falsche Erwartungen wecken.
Mit Formulierungen wie „LTE Highspeed-Datenvolumen“ und „unterwegs mit LTE-Geschwindigkeit surfen“ versucht 1&1 neue Kunden zu gewinnen. Das Problem dabei: Die Werbung mit dem Begriff LTE kann bei Verbrauchern den Eindruck vermitteln, das ihnen das volle LTE-Geschwindigkeitspotential tatsächlich zur Verfügung steht. „Vergleicht man Onlinewerbung von 1&1 zum Zeitpunkt der Klageerhebung mit den Angaben auf den dazugehörenden Produktinformationsblättern, fällt jedoch auf, dass der Verbraucher bei weitem nicht mit der technisch möglichen LTE-Geschwindigkeit surfen kann“, so Tom Janneck, Teamleiter beim Marktwächter. In den Produktinformationsblättern wird eine Übertragungsgeschwindigkeit von gerade einmal bis zu 21,6 Mbit/s festgelegt eine Datenübertragungsrate, die keinesfalls schneller ist als jene älterer Technologien vor LTE.
Klage gegen 1&1
„Wirbt ein Unternehmen mit einer fortschrittlichen Technologie wie LTE, bietet deren Vorteile aber tatsächlich gar nicht an, muss nach unserer Auffassung gerichtlich geprüft werden, ob hier Verbraucher irregeführt werden“, so Janneck. „Das ist vergleichbar mit einem Auto, das laut Werbeaussagen 250 Km/h schnell fahren könnte, tatsächlich aber vom Hersteller bei 100 Km/h abgeregelt ist.“ Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale hatte 1&1 wegen der irreführenden Werbeaussagen abgemahnt. „Nachdem sich das Unternehmen weigerte die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, sahen wir uns gezwungen Klage zu erheben“, erklärt der Teamleiter „Denn es gilt: Wo LTE drauf steht, muss auch eine der LTE-Technologie entsprechende Geschwindigkeit drin sein!“ Verbraucher, die Probleme mit einem Telekommunikationsanbieter haben können sich rechtlich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Unter der 040 / 523 84 55 oder norderstedt@vzsh.de kann ein Termin für die kostenpflichtig Beratung vereinbart werden.