Norderstedt (em) Die Stadt Norderstedt rät aufgrund jüngster Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern allen Besitzerinnen und Besitzern von Eigenheimen zu einer erhöhten Wachsamkeit vor angeblichen „Handwerksangeboten“, die rein betrügerischer Art sind. Insbesondere älteren Mitmenschen, die ein Haus besitzen, wird bei diesen „Handwerksangeboten“ bei einem Gespräch an der Haustür besonders günstig etwa eine neue Eindeckung oder eine Reinigung des Daches angeboten oder aber Pflasterarbeiten. Diese Angebote sind in der Regel rein betrügerischer Art und können für die Eigenheimbesitzenden sehr teuer werden.

Die angeblichen „Dienstleister“ beginnen zwar mit Arbeiten, brechen diese aber wenig später ab und fordern die Eigenheimbesitzenden dann auf, Geld im vier- bis fünfstelligen Bereich von ihrem Konto abzuheben und zu übergeben, da sonst ein Abschluss der Arbeiten nicht möglich sei. Werde das Geld nicht gezahlt, würden die Arbeiten abgebrochen. Zurück bleiben dann etwa aufgerissene Auffahrten oder abgedeckte Häuser. Es ist auch möglich, dass viel mehr an Leistungen begonnen wird, als vorher vereinbart wurde, auch in diesen Fällen werden dann beträchtliche Summen eingefordert, damit die Arbeiten fortgesetzt werden könnten.

Die Stadt Norderstedt warnt daher dringend davor, Geschäfte zu handwerklichen Leistungen an der Haustür abzuschließen. Solch zumeist betrügerische Angebote werden bundesweit von herumziehenden sogenannten irischen Teerkolonnen angeboten, die von den britischen Inseln stammen. Für gewöhnlich werden die Kosten für die tatsächlich erbrachten „Leistungen“ viel zu hoch angesetzt, zudem ist die Qualität dieser handwerklichen Leistungen fast immer mangelhaft. Da in der Regel kein fester Firmensitz vorhanden ist, kein firmierter Vertrag besteht und kein Kostenvoranschlag gemacht worden ist, laufen etwaige berechtigte Garantieforderungen beziehungsweise Regressansprüche von Besitzerinnen und Besitzern von Eigenheimen dadurch ins Leere.

Nicht nur die mangelhafte Qualität und die drastisch überhöhten Preise für die handwerklichen Leistungen stellen ein Problem dar. Es handelt es sich bei den ausgeführten Arbeiten in der Regel immer um Schwarzarbeit. Von den „Auftragnehmern“ werden keine Steuern gezahlt, sie führen keine Sozialversicherungsbeiträge ab und verletzen zudem handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften, wie etwa das Vorhandensein eines Meisterbriefs, der die Ausführung bestimmter Arbeiten erst erlaubt.

Die ausgeführten Arbeiten sind ordnungswidrig und könnten mit einer Geldbuße von mehreren 10.000 Euro bestraft werden. Wichtig auch: Diejenigen, die einen Auftrag erteilen, beauftragen in der Regel Schwarzarbeit und müssen damit rechnen, dass auch gegen sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden wird.

Die Stadt Norderstedt rät daher allen Bürgerinnen und Bürgern vor einer Beauftragung handwerklicher Arbeiten genau zu prüfen,

• ob es sich um eine regulär angemeldete Firma handelt,
• ob diese ihren Firmensitz in Deutschland hat,
• ob ein Meisterbrief auf Verlangen vorgewiesen werden kann und
• ob ein Kostenvoranschlag vor einer Vertragsunterzeichnung erstellt wird.

Bürgerinnen und Bürger sollten bei „reisenden Firmen“

• sich den Namen der Mitarbeiter, den Firmennamen und den Sitz der Firma geben lassen und
die Fahrzeuge der Firma notieren (Modellbezeichnung, Kennzeichen)
• bei Ihrem Gewerbeordnungsamt nachfragen, ob die reisende Firma dort auch angemeldet
ist.
• Von reisenden Handwerksdienstleistern die erforderliche Reisegewerbekarte zeigen lassen.
• Nachbarn zu den Verhandlungen hinzuziehen.
• Mitarbeiter der Firma nicht unbeobachtet lassen.
• eine ortsansässige Firma vor einer Auftragsvergabe anrufen. Sie sollten dann den Auftrag
schildern und das Angebot vergleichen.
• im Schadensfall unbedingt Anzeige erstatten. Eine Nichtanzeige nützt nur den Tätern. Eine
Anzeige kann helfen, zu verhindern, dass weitere Menschen zu Schaden kommen.

Wenn Bürgerinnen und Bürgern betrügerische Handwerksangebote auffallen, beziehungsweise angeboten werden, sollten diese umgehend Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Norderstedt (erreichbar unter Tel. 040/535 95-0 und E-Mail Ordnungsamt@norderstedt.de) und auch mit der Polizei aufnehmen.

Die Stadt Norderstedt weist darauf hin, dass der Ordnungsdienst der Stadt Norderstedt trotz der Zusatzbelastungen durch die Corona-Krise weiterhin die auch sonst üblichen Kontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durchführt.