Norderstedt (em) Die Stadt Norderstedt hat im Sommer 2016 damit begonnen, den fließenden Verkehr im Stadtgebiet zu überwachen. Die Geschwindigkeitsüberwachungen und weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen sollen dazu dienen, den Straßenlärm zu reduzieren. Basis der Maßnahmen ist der im Juni 2016 von der Stadtvertretung beschlossene Lärmaktionsplan.

Aus diesem Lärmaktionsplan ergeben sich Maßnahmen, die nunmehr ab Dienstag, 1. August, umgesetzt werden: Entlang der Poppenbütteler Straße, zwischen Glashütter Damm und Lindenweg, gilt fortan rund um die Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde. Eine nächtliche (22 bis 6 Uhr) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde gilt ab dann an der Tangstedter Landstraße zwischen Poppenbütteler Straße und Mittelstraße und an der Ochsenzoller Straße zwischen Krummer Weg und Ahornallee. Die entsprechenden Beschilderungen werden geändert.

Die Stadt Norderstedt hat die Einrichtung der neuen Tempo-30-Bereiche unter anderem auch mit der örtlichen Polizei abgestimmt. Die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge, die die Poppenbütteler Straße auf dem genannten Abschnitt befahren, werden seit dem vorigen Sommer durch eine stationäre Messanlage kontrolliert. Bislang galt an dieser Stelle tagsüber eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde, in den Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr galt bereits Tempo 30. Um die Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierungen in den anderen Tempo-30-Bereichen zu überwachen, wird das Ordnungsamt der Stadt Norderstedt in Zukunft auch das mobile Blitzfahrzeug einsetzen. Generell kündigen an den großen Einfallstraßen Tafeln mit der Aufschrift „Geschwindigkeits-Kontrollen“ die Tempokontrollen im Stadtgebiet an.