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Verbraucherzentrale Norderstedt
Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Norderstedt (em) Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, Pflegewohngemeinschaften oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung, verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, geht.
Mögliche Fragen könnten sein:
Bei welchen Wohnmöglichkeiten wird das WBVG angewandt?
Worüber und auf welche Weise muss der Unternehmer vor Vertragsschluss informieren?
Kann ein Unternehmer Haftungsübernahme-Erklärungen verlangen?
Wie setzen sich die Entgelte für die Einrichtungen zusammen?
Unter welchen Bedingungen kann ein Unternehmer mehr Geld verlangen?
Was kann ein Kunde (oder sein Betreuer) tun, wenn Leistungen nicht oder schlec
28.10.2014