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Strandhaus Norderstedt
Bundesgerichtshof entscheidet im Fall Strandhaus zu Gunsten der Stadtwerke Norderstedt
Norderstedt (em) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe weist Beschwerde des Strandhauses ab. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräftig und der Mietvertrag zwischen den Stadtwerken Norderstedt und der Strandhaus GmbH wirksam gekündigt. Der Stadtpark Norderstedt sucht einen neuen Pächter zum Saisonbeginn.
Nach einer rund drei Jahre währenden Auseinandersetzung erklärte das Oberlandesgericht Schleswig den im Mai 2020 zwischen dem ehemaligen ARRIBA Manager und der Strandhaus Norderstedt GmbH geschlossenen Mietvertrag für wirksam gekündigt und schloss eine Revision gegen die Entscheidung in seinem Urteil gleichzeitig aus. Das Urteil war vorläufig vollstreckbar und das Strandhaus wurde bereits im November geräumt.
Die von der Strandhaus Norderstedt GmbH daraufhin beim Bundesgerichtshof eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde von den Karlsruher Richterinnen und Richtern als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts rechtskräf
28.02.2024
Strandhaus Norderstedt
Einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke Norderstedt
Norderstedt (em) Das Strandhaus Norderstedt hat eine einstweilige Verfügung erwirkt womit den Stadtwerken Norderstedt gerichtlich untersagt wird zu behaupten, dass im Jahr 2019 die Kosten für Veranstaltungen im Strandhaus Norderstedt zu einem Verlust in Höhe von 54.000,00 Euro geführt haben.
Wörtlich heißt es im Urteil: „ . . . hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Kiel durch die Vizepräsidentin des Landgerichts Dr. Bracker, die Richterin am Landgericht Greve und die Richterin Hübschmann auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 19.12.2022 für Recht erkannt: Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, durch die wörtliche oder sinngemäße Äußerung:
„Im Jahr 2019 überstiegen die Kosten für die Veranstaltungen die Einnahmen der Stadtwerke Norderstedt aus der regulären Pacht nach dem Mietvertrag und pauschalen Mieten für private Veranstaltungen. Daraus resultierte ein aus dem Rechnungswesen der Stadtwerke Norderstedt nachvollziehbarer Verlust von 54.000
03.01.2023
Urteil
Strandhausprozess: „Stadtwerke verantwortlich für Streit“
Norderstedt (kv) Im Prozess zwischen der Stadt Norderstedt/Stadtwerke Norderstedt und der Strandhaus Norderstedt GmbH ist den Prozessbeteiligten das Urteil zugestellt worden. Das Stadtmagazin hat mit dem kaufmännischen Leiter des Strandhauses Christoph Clauß gesprochen.
Herr Clauß, was ist das Ergebnis aus dem Urteil?
Wir freuen uns sehr, dass das Gericht den Mietvertrag für weitere 28 Jahre bestätigt hat und wir das Strandhaus behalten dürfen.
Was sind die wichtigsten Punkte?
Mit Genugtuung stellen wir fest, dass das Gericht die Stadtwerke mit ihrer 100 % Tochter Stadtpark Norderstedt GmbH als Verursacherin des Streits sieht, indem diese mit der V&V Rumpel GmbH einen Vertrag einging, den sie (aufgrund unseres Vertrags) nicht einhalten konnte.
Auch die Feststellung des Gerichts, dass die Stadtwerke ihre Kontroll- und Aufsichtsplicht nicht wahrgenommen haben können wir nur bestätigen.
Ist es richtig, dass weitere Ermittlungen laufen
08.11.2022
Stadt Norderstedt
Bürgerbeteiligung zum B-Plan Ulzburger Straße/Rüsternweg
Norderstedt (em) Die Stadt Norderstedt hat die Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 314 „Ulzburger Straße / Rüsternweg“ gestartet. Bis zum 13. August können sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Norderstedt im Rathaus die Pläne zur Bebauung an der Ulzburger Straße, südlich der Vitalia-Klinik und nördlich des Rüsternwegs anschauen.
In diesem Zeitraum können Stellungnahmen abgeben werden. Die Pläne hängen im Rathaus (2. Stockwerk / Raum 206) aus. Zur Einsicht ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich unter Telefon 040/ 535 95 -207 beziehungsweise -285.
Mit dem geplanten Bauvorhaben sollen auf der bislang unbebauten Fläche in Norderstedt-Mitte neue Wohnungen entstehen. Ewa 270 neue Wohneinheiten sollen dort gebaut werden, davon mindestens 30 Prozent öffentlich gefördert. Zusätzlich werden in einem Baufeld sogenannte „Service-Wohnungen“ angeboten. Dabei handelt es sich um ein spezielles Konzept für Senioren, die mit dem Mietvertrag auc
01.07.2021
Wirtschaftsakademie
Know-how für die Hausverwaltung ab 12. September
Norderstedt (em) Nebenkosten abrechnen, neue Mieter finden und den Wohnraum instand halten wer Immobilien verwaltet, benötigt entsprechende Fachkenntnisse. Das nötige Know-how bietet ab dem 12. September die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein in Norderstedt im berufsbegleitenden Seminar „Professionelle Hausverwaltung (IHK)“.
In 80 Unterrichtsstunden werden Grundkenntnisse im Immobilienmanagement praxisnah vertieft und ergänzt. Neben Themen wie Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Versicherungen stehen auch Mietrecht sowie ein spezielles Kommunikationstraining auf dem Programm.
Das Seminar findet jeweils freitags von 15 bis 19.15 Uhr sowie samstags von 8.15 bis 13.15 Uhr statt und schließt mit einem IHK-Zertifikat ab. Weitere Informationen bei Charlotte Karl von der Wirtschaftsakademie Schleswig- Holstein unter Tel.: (040) 52 56 00 - 06 oder charlotte.karl@wak-sh.de zur Verfügung. Weitere Details finden sich unter www.wak-sh.de.
04.09.2014
Haus & Grund Norderstedt
Rund um den Mietvertrag am 31. Oktober
Norderstedt (em) Am Mittwoch, 31. Oktober, hält der Verbandsdirektor sowie Fachanwalt, Herr Alexander Blaek, für den Verein Haus & Grund Norderstedt einen Vortrag zum Thema „Mietvertrag“.
Es werden allgemeine Arten von Mietverträgen, deren Handhabung sowie rechtliche Grundlagen vorgestellt. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr im „Evento“ in der Rathausallee in Norderstedt Mitte. Alle Mitglieder von Haus & Grund Norderstedt sind herzlich eingeladen, an dieser für sie kostenlosen Veranstaltung teilzunehmen. Für interessierte Nichtmitglieder kostet der Eintritt 7,50 Euro. Falls das „Nichtmitglied“ sich entscheiden sollte, dem Verein beizutreten, wird der Beitrag auf den Mitgliedsbeitrag verrechnet. Eine Anmeldung für Interessierte wird unter der Tel.: 040 - 525 13 09 erbeten.
29.10.2012
Rechtsanwaltskanzlei Lotz und Schmidt
Wechsel der Vertragsparteien – wenn der Mieter stirbt
16.10.2012
Ernst von der Reith
Den optimalen Versicherungsschutz finden ...
Norderstedt (em/mp) Meistens denken viele von uns sofort an Eis und Schnee, wenn sie „Verkehrssicherungspflicht“ hören.
„Aber auch das Laub auf den Wegen kann sehr glatt und rutschig sein und daher gefährlich werden“, weiß Erich Burmester von der Ernst von der Reith GmbH. Gerade bei Spaziergängen gefällt vielen die bunte Blätterpracht an den Bäumen und auf den Wegen. „Aber auf unserem Grundstück und auf den Gehwegen davor müssen wir es entsorgen, auch wenn es nicht von unseren eigenen Bäumen gefallen sein sollte. Die Herkunft des Laubes ist im Schadensfall gleichgültig.
Entscheidend ist, wo es liegt, wenn eventuell ein Passant ausrutscht“, so Erich Burmester weiter. „Sind Sie gut versichert?“ „Wie gut, wenn dann eine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. Die Pflicht besitzt dabei nicht nur der Haus- oder Grundstückseigentümer, sondern oft auch der Mieter wegen Vereinbarung im Mietvertrag“, erklärt der Versicherungsprofi. „
25.11.2011
