Quickborn (EM) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein die Anschaffung und Installation von stationären und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen mit maximal 500 Euro fördert.

Antragsberechtigt sind:

· Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein

· Gemeinnützige Organisationen,

Pro Person oder Organisation ist nur ein Antrag für eine Ladestation möglich. Es werden Ladestationen an gemieteten bzw. im Eigentum befindlichen Wohnungen mit dazugehörigen Stellplätzen gefördert. Die Förderung von Ladestationen an Einzel- oder Doppelhäusern ist leider ausgeschlossen.

Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu beantragen. Für die Antragstellung werden über die Laufzeit der Förderrichtlinie (1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026) in regelmäßigen Abständen Antragszeitfenster zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an fördermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann.