Quickborn (em) Die Stadt Quickborn informiert, dass für den Erwerb von Lastenfahrrädern oder Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung 25% der Ausgaben bis maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb förderfähig sind.

Antragsberechtigt sind:

· Private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich Genossenschaften und freiberuflich Tätiger)

· Unternehmen mit kommunaler Beteiligung

· Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

· Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)

· Rechtsfähige Vereine und Verbände

Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger müssen serienmäßig sowie fabrikneu sein und jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Die Nutzlast ist dabei das zulässige Gesamtgewicht ohne das Eigengewicht des Fahrzeugs. Zusätzlich müssen förderfähige Geräte Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, zum Beispiel Ladeflächen oder sonstige Ladevorkehrungen. Die Lastenfahrräder oder -anhänger müssen zudem mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Ein einfacher Gepäckträger reicht daher nicht aus.

Weitere Informationen zu dieser Förderung erhalten sie online auf der Webseite www.foerderdatenbank.de unter dem Suchbegriff „Lastenfahrräder“.

Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an fördermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann.