Quickborn (em) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen mit maximal 2.000 Euro fördert.
Antragsberechtigt sind:
· Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein
· Gemeinnützige Organisationen
Pro Haushalt oder Organisation ist nur ein Antrag zulässig. Die Installation und Inbetriebnahme ist nachweislich durch ein Fachunternehmen durchzuführen. Voraussetzung für die Förderung des Landes Schleswig-Holstein ist der Nachweis der entsprechenden BAFA-Förderung für die Wärmepumpe.
Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu beantragen. Für die Antragstellung werden über die Laufzeit der Förderrichtlinie (1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026) in regelmäßigen Abständen Antragszeitfenster zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an fördermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann