Quickborn (em) Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen mit maximal 2.000 Euro fördert.

Antragsberechtigt sind:

· Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein

· Gemeinnützige Organisationen

Pro Haushalt oder Organisation ist nur ein Antrag zulässig. Die Installation und Inbetriebnahme ist nachweislich durch ein Fachunternehmen durchzuführen. Voraussetzung für die Förderung des Landes Schleswig-Holstein ist der Nachweis der entsprechenden BAFA-Förderung für die Wärmepumpe.

Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu beantragen. Für die Antragstellung werden über die Laufzeit der Förderrichtlinie (1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026) in regelmäßigen Abständen Antrags­zeitfenster zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an fördermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann