Quickborn (em) Die Stadtwerke Quickborn GmbH versenden seit dem 24. Januar an ihre Kunden die Jahresverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2013.
Je nach Verbrauchsverhalten und festgelegter Abschlagshöhe kann es bei der Jahresabrechnung zu einer Gutschrift bzw. Nachzahlung kommen. Sofern den Stadt-werken ein Abbuchungsmandat erteilt wurde, werden die Guthaben und Nachzahlungen ab dem 7. Februar angewiesen oder eingezogen. Die ersten Abschlagszahlungen für das Jahr 2014 erfolgen ab dem 10. Februar. Die konkreten Fälligkeiten können der Jahresverbrauchsabrechnung entnommen werden. Liegt den Stadtwerken kein Abbuchungsmandat vor, bitten die Stadtwerke die Nachzahlung bzw. die neuen Abschlagszahlungen für das Jahr 2014 fristgerecht anzuweisen bzw. um Mitteilung einer Bankverbindung auf diese sie das Guthaben überweisen kann.
Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Auskünfte zur Jahresverbrauchsabrechnung erteilen die Stadtwerke persönlich im Servicecenter in der Pinneberger Straße von Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 8 - 12 Uhr oder per Telefon (0 41 06 - 616 100). Zusätzlich können Kunden ab dem 27. Januar bis Ende Februar die Stadtwerke Quickborn montags bis samstags außerhalb der Öffnungszeiten bis 20 Uhr telefonisch erreichen. Außerdem finden Kunden auf der Internetseite der Stadtwerke eine Beispielrechnung mit Erläuterungen zu ihrer Jahresverbrauchabrechnung.