Quickborn (em) Der von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn in der Sitzung am 30. Mai gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 103 der Stadt Quickborn für das Gebiet zwischen der Marktstraße (im Bereich der Grundstücke Markstraße 22-30) im Süden und der Raiffeisenstraße (im Bereich der Grundstücke Raiffeisenstraße 9 und weiter westlich bis zum Ortsausgang) im Norden und die Begründung liegen vom 8. Juni bis zum 8. Juli bei der Stadtverwaltung Quickborn in der Eingangshalle (Foyer) des Rathauses, Erdgeschoss, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn während der Zeiten montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr öffentlich aus. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.