Quickborn. Die Stadt Quickborn setzt ab dem Schuljahr 2026 den Offenen Ganztag an ihren drei Grundschulen um und erfüllt damit den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter. Der Offene Ganztag verbindet Unterricht, Betreuung und Bildungsangebote zu einem verlässlichen Angebot von bis zu acht Stunden täglich inklusive der Schulzeit. 

Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu fördern, Familien im Alltag zu entlasten und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben aus dem Ganztagsförderungsgesetz gerecht zu werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, der Stadtverwaltung sowie externen Kooperationspartnern.

Grundlage für die Einführung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vom 11. Oktober 2021. Damit hat sich die bisherige rechtliche Verpflichtung der Kommunen zur Vorhaltung von Hortplätzen zu einem umfassenden Bildungsanspruch der Kinder weiterentwickelt. Die politischen Entscheidungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches wurden von den beteiligten Ausschüssen für Kinder, Jugend und Soziales (AKJS) und Bildung Kultur und Freizeit (ABKF) getroffen. 

In Quickborn sind an der Umsetzung die drei städtischen Grundschulen beteiligt, die zusammen mit den Kitas im Mischsystem alle Kinder versorgen, die einen Bedarf angemeldet haben. 

Die pädagogischen Konzepte zur Einführung des Offenen Ganztages der Schulleiterinnen Frau Schüddekopf (Grundschule Mühlenberg), Frau Theemann (Goethe-Schule) und Frau Blödorn (Waldschule) werden in enger Abstimmung mit der Abteilung Kindertagesstätten der Stadt Quickborn umgesetzt, wo die Betreuung der Erstklässlerinnen und Erstklässler im Ganztag angesiedelt ist. Das Genehmigungsverfahren beim Bildungsministerium Schleswig-Holstein wird von der Abteilung Schulverwaltung der Stadt Quickborn betrieben.

Am 30. Januar 2026 wurden alle Platzzusagen für Erstklässlerinnen und Erstklässler versendet, sowohl von den Horten als auch für die Ganztagsangebote.

Nach der aktuellen Planung wird es an den Grundschulen entweder eine eigene Gruppe nur für Erstklässler geben, die von zwei pädagogisch ausgebildeten Fachkräften betreut wird, oder die Kinder werden nach dem neuen Personalschlüssel in die bestehenden Gruppen eingeteilt. Jede Schule wird mit etwa 25 Erstklässlern rechnen.

Die inhaltliche Ausgestaltung des Ganztags erfolgt unter Einbindung externer Partner. Am 13. Februar 2026 findet hierzu ein Dialogforum mit Vereinen und Verbänden statt, um zusätzliche Bildungs-, Sport- und Freizeitangebote zu entwickeln. Für die Mitwirkung der Vereine und Verbände sind Kostenerstattungen in Höhe von 300 Euro im Schuljahr vorgesehen.

Die neue Satzung zur Gebührenerhebung und Zeitstruktur liegt derzeit als Entwurf vor und wird zunächst in die politischen Gremien eingebracht. Fest steht, dass für den regulären Betreuungszeitraum bis 16 Uhr ein Elternbeitrag von 135 Euro monatlich vorgesehen ist. Für Früh- und Spätdienste ab 7 Uhr beziehungsweise bis 17 Uhr können zusätzliche Beiträge anfallen. Für die Mittagsverpflegung steht ein Bestellsystem der Schulverwaltung zur Verfügung; die Kosten belaufen sich bei täglicher Teilnahme auf 90 Euro monatlich.

Finanziell wird der Start des Offenen Ganztags 2026 durch Landesmittel unterstützt, das 75 Prozent der Kosten für die Erstklässlerinnen und Erstklässler übernimmt. Nach der geltenden Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein erhält die Stadt Quickborn eine Förderung von 700 Euro jährlich pro betreutem Kind aus einer ersten Klasse zur Deckung von Betriebskosten und zur Sicherstellung des Personalschlüssels. 

Für die Stadt Quickborn ist der Offene Ganztag ein wichtiger Baustein einer zukunftsorientierten Bildungs- und Stadtentwicklung. Neben der pädagogischen Qualität profitieren Familien von verlässlichen Strukturen und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig tragen notwendige Modernisierungen und perspektivisch Neubauten an den Schulstandorten zur positiven Entwicklung des Stadtbildes bei.