Quickborn (em) Zum Ärger wegen fehlender Schilder in der Feldbehnstraße geht die Stadtverwaltung auf missverständliche Details in der Berichterstattung des Quickborner Tageblattes vom 30. Juli ein.

Die Einbahnstraßenregelung vom Kreisel der Pascalstraße in Fahrtrichtung Innenstadt über Schmalmoorweg, Ohlmöhlenweg und Teile der Feldbehnstraße wurde in Abstimmung mit der Stadt Quickborn vom Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr in Itzehoe verkehrsrechtlich angeordnet. Grundlage für diese Anordnung war die Besorgnis von Geschäftsleuten im Gewerbegebiet Quickborn-Heide und Mitarbeitern der Stadt Quickborn, dass der Verkehr in der Ulzburger Landstraße über die BAB A7-Brücke aufgrund der Sperrung der Ellerauer Straße so erheblich zunehmen könnte, dass der Verkehrsfluss nicht mehr gewährleistet ist.

Daher wurde eine Einbahnstraßenregelung ab Pascalstraße über die bereits vorhandene unechte Einbahnstraße im Schmalmoorweg — weil bisher Anlieger hier auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung fahren durften — über Ohlmöhlenweg und Feldbehnstraße ausgewiesen. Da der rechtzeitige Hinweis in der Jahnstraße auf die in der Feldbehnstraße folgende Sackgasse fehlte, wurde dieses Verkehrszeichen nachträglich aufgestellt.

Die Beschilderung im Ohlmöhlenweg und der Feldbehnstraße zur Einbahnstraße wird nach Beendigung der Baumaßnahme Ellerauer Str. (L76) voraussichtlich am 24. August wieder aufgehoben. Bei allen Verkehrsanordnungen versucht die Straßenverkehrsbehörde die Behinderungen und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Für die Anlieger in der Feldbehnstraße, die wendende Kraftfahrzeuge ertragen müssen, weil diese trotz der Beschilderung in der gesperrten Richtung weiterfahren wollen, kann leider keine geeignete Lösung angeboten werden.