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Stadt Quickborn

Frau & Beruf: Kostenloses Beratungsangebot der WEP im Quickborner Rathaus

Quickborn (em) Seit über 30 Jahren unterstützt die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg (WEP) Frauen in beruflichen Fragen. Jetzt wurde das kostenlose Beratungsformat „Frau & Beruf“ neu initiiert – und kommt in regelmäßigen Abständen auch nach Quickborn. Das Ziel des landesweiten Projektes ist klar definiert. „Frau & Beruf“ soll die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, ihre Erwerbsbeteiligung erhöhen und dazu beitragen, den Fachkräftebedarf in Unternehmen zu decken. Der Fokus liegt dabei auf der Beratung von Frauen, die nach einer beruflichen Auszeit wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder aber eine Ausbildung in Teilzeit anstreben. Die Themenfelder reichen von der beruflichen Zielfindung, Berufswegplanung, Konflikten am Arbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis hin zu Themen der Weiterbildung, des Bewerbungsprozesses und der Existenzgründung. „Da
15.05.2024
VHS

Vorträge zum Thema Recht ab dem 12. März

Quickborn (em) Mit der interessanten Vortragsreihe „Rechtsfragen - was Sie wissen sollten“ bietet die VHS Quickborn mehrere einzeln buchbare Abendvorträge von Fachanwälten oder Notaren an. Alle Vorträge finden donnerstags, von 19 bis 20.30 Uhr in der VHS im Forum statt und kosten 10,50 Euro. Elternunterhalt - Wer zahlt die Heimkosten? Am 12. März 2015 bietet dieser Vortrag einen Überblick zu der Frage, ob Kinder herangezogen werden können, wenn das eigene Einkommen oder das eigene Vermögen des pflegebedürftigen Elternteils nicht ausreichen, um den eigenen Bedarf im Alter sicherzustellen. Arbeitsrecht: Meine Rechte im Minjob: Sogenannte Mini-Jobs werden häufig als Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse angesehen, mit der Folge, dass den betreffenden Arbeitnehmern Ansprüche genommen werden, die auch im Mini-Job bestehen. Als Stichpunkte sind zu nennen: - Kündigungsschutz und Kündigungsfrist - Urlaubsanspruch - Mindestlohn - Vorausfestlegung der Arbeitszeiten.
03.03.2015