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Stadt Quickborn erhebt Einwendungen gegen Hillwood-Nachtrag
Quickborn (em) Der Kreis Segeberg hat die aufgrund eines erfolgreichen Eilverfahrens der Stadt Quickborn nicht vollziehbare Baugenehmigung für ein Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood noch nicht aufgehoben. Unterdessen versucht die Firma Hillwood über einen zweiten Nachtrag zur ursprünglichen Baugenehmigung zu einer rechtmäßigen Baugenehmigung zu gelangen. In diesem zweiten Nachtrag soll das Verkehrsaufkommen massiv von 1.600 LKW-Fahrten in der Ursprungsbaugenehmigung auf 700 LKW-Fahrten zwischen 6 und 22 Uhr sowie 80 LKW-Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr reduziert werden. Diese Reduzierung soll bei gleichbleibender Gewerbefläche, gleichbleibender Beschäftigtenzahl sowie unveränderter Anzahl der Hallen und Ladetore erfolgen.
Im Rahmen einer Beteiligung als „Nachbarin“ ist der Stadt Quickborn am 2. Dezember 2024 kurzfristig die Möglichkeit eingeräumt worden, über die Feiertage bis zum 2. Januar 2025 Einwendungen gegen den zweiten Nachtrag zu erheben. Von dieser Möglichkeit hat di
14.01.2025
Quickborn
Hillwood-Projekt in Ellerau: Stadt Quickborn erhebt Klage gegen den Kreis Segeberg
24.10.2024