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Kein Baugebiet Auenland bis September 2024!
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Interessengemeinschaft siegt vor Gericht

Kein Baugebiet Auenland bis September 2024!

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Quickborn

Hillwood: Stadt Quickborn nimmt Klage zurück; Baustopp bleibt

Quickborn. Die Stadt Quickborn hat die Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg im Verfahren um den US-Investor Hillwood zurückgenommen. Eigentlich war für den 30. September ein Gerichtsverfahren in Ellerau angesetzt, in dem über den Weiterbau des umstrittenen Logistikzentrums entschieden werden sollte. Der Gerichtstermin fällt nun aus. Der Grund für die Rücknahme der Klage ist, dass Hillwood am 21. August 2026 einen Teilverzicht hinsichtlich seines ursprünglichen Bauantrages erklärt hat. Der Investor hat sich zu einer Verkehrsentlastung von mehr als 50 Prozent bereit erklärt und will nicht mehr – wie ursprünglich beantragt – 1.600 Lkw, sondern nur noch 700 Lkw täglich über Quickborner und Ellerauer Straßen rollen lassen.  „Immer noch viel zu viele“, sagt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann, aber mit dem Teilverzicht hat sich die tatsächliche und rechtliche Ausgangslage verändert. Wenn man jetzt die Untätigkeitsklage weiterbetreiben würde, b
07.09.2026
Quickborn

Enttäuschender Runder Tisch zu Hillwood im Wirtschaftsministerium

Quickborn. Am 1. Dezember 2025 hat im Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein ein offener Runder Tisch zur geplanten Hillwood-Ansiedlung stattgefunden. Die Stadt Quickborn ist der Einladung frühzeitig gefolgt und hat sich konstruktiv eingebracht. Aus Quickborner Sicht ist der Termin jedoch enttäuschend verlaufen: Weder Hillwood noch der Kreis Segeberg oder die beteiligten Landesministerien haben konkrete Lösungsvorschläge zur Verkehrs- und Genehmigungssituation vorgelegt. Stattdessen ist erwartet worden, dass Quickborn selbst Vorschläge erarbeitet. „Hillwood und der Kreis Segeberg stehen klar in der Bringschuld – nicht die Stadt Quickborn“, unterstreicht Bürgermeister Thomas Beckmann deutlich. „Wir haben wissenschaftliche Verkehrsgutachten und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig auf unserer Seite und wollen natürlich vermeiden, dass der Verkehr hier kollabiert. Dennoch ist von uns erwartet worden, die Hausaufgaben anderer zu übernehme
08.12.2025
Quickborn

Mögliche Aufhebung der Hillwood-Veränderungssperre in Ellerau

Quickborn (em) Am 27. März entscheidet die Gemeinde Ellerau über die Aufhebung der Veränderungssperre für ihr Gewerbegebiet Buchenweg/Bahnstraße. Diese Maßnahme würde eine Hürde für den Weiterbau des umstrittenen Logistikzentrums des US-Investors Hillwood beseitigen, dessen Bau aufgrund erheblicher verkehrlicher Bedenken gerichtlich gestoppt wurde. Die Stadt Quickborn spricht sich entschieden gegen die Aufhebung der Sperre aus und zeigt Alternativen auf. Chronologie: Mehrere unabhängige Gutachten stellen fest, dass eine Hillwood-Ansiedlung in Ellerau unweigerlich zu einem Verkehrskollaps und erheblichen Sicherheitsrisiken führen würde. Den Gutachten zufolge ist die Quickborner Autobahnzufahrt maximal überbelastet und kann keine weiteren Verkehre aufnehmen. Die Bahnstraße und die Friedrichsgaber Straße stehen kurz vor ihrer Belastungsgrenze. Quickborn und Ellerau legen Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Massenlogistikzentrum in Ellerau ein.
27.03.2025
Quickborn

Hillwood-Ansiedlung: Quickborn ersucht um einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Schleswig

Quickborn (em) Am 4. Dezember 2023 hat die Stadt Quickborn einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erhoben. Antragsgegner ist der Kreis Segeberg. Die Stadt Quickborn will einen sofortigen Baustopp auf dem Industriegelände zwischen der Werner-von-Siemens-Straße und der Bahnstraße in Ellerau erreichen. Dazu soll die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Stadt Quickborn gegen die durch den Kreis Segeberg am 28. Februar 2023 erteilte Baugenehmigung samt dazugehöriger Befreiungen angeordnet werden. Hintergrund: Auf dem ehemaligen Devalit-Gelände in Ellerau finden trotz Widerspruchs durch die Stadt Quickborn derzeit Abrissarbeiten statt, da Widersprüche in Bauangelegenheiten keine aufschiebende Wirkung haben. Die einzige Möglichkeit, einen sofortigen Baustopp zu erreichen, besteht in der Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes bei Gericht. Bürgermeister Thomas Beckmann: „Das Hillwood-Projekt mit seinen katastrophalen Ausw
06.12.2023
Bad Bramstedt

Bau der A20 nimmt nächste Hürde

Bad Bramstedt (em) Der für Steinburg, Dithmarschen Süd und Bad Bramstedt zuständige abgeordnete Mark Helfrich begrüßt den Planänderungs- und Ergänzungsbeschluss für den Streckenabschnitt 8 der Bundesautobahn A20 ausdrücklich. „Mit dem nun erfolgten Beschluss sind die vom Bundesverwaltungsgericht 2016 festgestellten Fehler in den Planungsunterlagen endlich geheilt und wir kommen dem Bau der dringend benötigten Autobahn ein weiteres Stück näher“, so Helfrich zum neuen Planungsstatus der A20. Der schon Ende 2014 erfolgte Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 8 zwischen Niedersachsen und der B431 in Schleswig- Holstein (schleswig-holsteinischer Tunnelabschnitt) wurde damals von Umweltverbänden beklagt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden Teile der Planung für nicht vollziehbar erklärt und mussten in einem Planergänzungs-/Änderungsverfahren nachgearbeitet werden. So wurde der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) überarbeitet und erneut in die
10.01.2023
Norderstedt

Grüne(r) Jahresauftakt(e) 2015

27.01.2015
Norderstedt

Es geht weiter mit dem Audi Terminal und der Wichert-Welt

Norderstedt (em) Es geht weiter mit dem Audi terminal am Stockflethweg und der Auto Wichert-Welt! Bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts Hamburg wird die Wirkung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg teilweise aufgehoben. Ausgenommen sind das P + R Parkhaus, lediglich die Herstellung der Zufahrt zu den Parkebenen darf wieder aufgenommen werden, und die Benutzung der genehmigten Stichstraße während der Nachtzeit. Bernd Glathe, Geschäftsführer Auto Wichert GmbH bedankte sich:„Nachdem uns am 1. April ein Baustopp ausgesprochen wurde ist dieser gemäß richterlicher Verfügung per sofort aufgehoben worden. Das betrifft unseren gesamten Bau! Nur das P & R Gebäude dürfen wir noch nicht betreiben - ist aber auch noch gar nicht gebaut. Letztendlich bedeutet der Beschluss natürlich auch, dass wir zu keinem Zeitpunkt irgendetwas Illegales getan haben und uns strikt an alle uns erteilten Auflagen gehalten haben. Auch haben wir stets als guter Nachbar versucht
15.05.2014