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Henstedt-Ulzburg

Mitmachen und Regenwald retten: Gemeindebücherei startet Publikumsbefragung

Henstedt-Ulzburg.Was schätzt das Publikum besonders an der Gemeindebücherei in Henstedt-Ulzburg? Wie erlebt es verschiedene Aspekte des Bibliotheksbesuchs? Welchen Einfluss hat die Gemeindebücherei auf den Alltag ihrer Kundschaft und welche Angebote möchten die Nutzerinnen und Nutzer in ihrer Bibliothek zukünftig finden? – diese und weitere Fragen sollen mit der „Sentobib“-Publikumsstudie geklärt werden.  Dieses Forschungsangebot wurde für und zusammen mit dem Bibliothekssektor entwickelt, in Kooperation mit einem Konsortium aus sechs europäischen Universitäten und den nationalen Bibliotheksorganisationen, einschließlich des Deutschen Bibliotheksverbands. Die Gemeindebücherei beteiligt sich daran, um aus den Antworten der befragten Personen Rückschlüsse für die zukünftige Bibliotheksgestaltung ziehen zu können.  Alle Interessierten können vom 9. März bis einschließlich 30. April unter dem individuellen Umfrage-Link der Henstedt-Ulzburger Einrich
05.03.2026
Neumünster

Neumünster will Umsetzung von Alkoholverbotszonen prüfen

Neumünster. Schleswig-Holsteins Landesregierung will Städten und Gemeinden eine klare und rechtssichere Grundlage geben, um Alkoholverbotszonen in bestimmten öffentlichen Bereichen einzurichten. Das Kabinett hat am 27. Januar einem entsprechenden Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zugestimmt. Neumünsters Stadtverwaltung begrüßt das Vorhaben der Landesregierung und möchte eine Umsetzung prüfen.  Dabei muss aus Sicht der Stadtverwaltung zunächst einmal genau geschaut werden, was im endgültigen Gesetzestext drinsteht und ob in Neumünster die Voraussetzungen bestehen, eine Alkoholverbotszone einzurichten. Ein potenzieller Bereich in Neumünster wäre der Bahnhof beziehungsweise das Bahnhofsumfeld. Das Thema wird die Verwaltung mit den Mitgliedern des Bahnhofsbeirats zu gegebener Zeit erörtern. Mit dem neuen § 175a des Landesverwaltungsgesetzes sollen Kommunen künftig per Verordnung den Verzehr sowie das Mitführen al
03.02.2026