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Bad Segeberg
Achtung Kontrolle! Ermittlungsverfahren verstehen – vom Anfangsverdacht bis zur Einstellung
Viele Betroffene erfahren zum ersten Mal von einem Ermittlungsverfahren, wenn ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft im Briefkasten liegt. Begriffe wie Anfangsverdacht, Beschuldigter oder Einstellung wirken auf den ersten Blick technisch – haben aber ganz konkrete rechtliche Bedeutung. Wer weiß, wie ein Ermittlungsverfahren abläuft, kann Risiken besser einschätzen und Fehlentscheidungen vermeiden.
Was ist ein Ermittlungsverfahren überhaupt?
Ein Ermittlungsverfahren ist die erste Phase des Strafverfahrens. Es beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von Umständen erlangen, die auf eine Straftat hindeuten könnten. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Verdacht später bestätigt wird, sondern allein, dass ein sogenannter Anfangsverdacht besteht.
Dieser kann sich aus einer Anzeige, einer eigenen Wahrnehmung der Behörden oder auch aus anonymen Hinweisen ergeben. Bereits zu
05.02.2026