Norderstedt. Es ist kein neues Thema, welches am morgigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Umweltaus-schusses zu finden ist: Die Osterfeuer. Private Osterfeuer sind genehmigungspflichtig und müssen rechtzeitig bei der Stadt Norderstedt angemeldet werden. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat nun zum wiederholten Mal einen Antrag gestellt, diese privaten Osterfeuer in Zukunft nicht mehr zu genehmigen.

 „Osterfeuer gehören nun einmal zum Brauchtum, sie haben einen christlichen Hintergrund und dienen zugleich auch der Begrüßung des Frühlings. Es muss daher weiterhin erlaubt sein, dieses Brauchtum zu pflegen und sich mit Nachbarn um ein kleines Feuer im Garten zu versammeln“, so erklärt Tobias Mährlein als FDP-Fraktionsvorsitzender das Nein zu diesem An-trag. „Die Grünen werden wieder einmal ihrem Image als Verbotspartei gerecht, demnächst dürfen wir dann wahrscheinlich auch nicht mehr mit Holzkohle draußen grillen?“, so Tobias Mährlein weiter.

„Für die Erteilung einer solchen Genehmigung gibt es auch jetzt schon erhebliche Auflagen, beispielsweise Abstandsregelungen zu Gebäuden und Wäldern oder Auflagen, welches Material überhaupt verbrannt werden darf. Es wird also bereits jetzt auch an den Umweltschutz gedacht“, so ergänzt Miriam Raad als FDP-Stadtvertreterin. Daher wird die FDP-Fraktion den Antrag der Grünen am kommenden Mittwoch im Umweltausschuss definitiv ablehnen.