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Norderstedt

Keine Gebühren mehr für verspätete Nachtflüge

Norderstedt (em) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist ein Schlag ins Gesicht aller unter Fluglärm leidenden Menschen in Hamburg und Norderstedt. Die Wählergemeinschaft „Wir in Norderstedt (WiN)“ fordert ab sofort Starts und Landungen schon ab 23.00 Uhr nur noch mit Ausnahmegenehmigungen zu erlauben - wie bislang ab Mitternacht. Fast schon schockiert reagiert Reimer Rathje, Vorsitzender der Wählergemeinschaft WiN auf die heute bekannt gewordene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Für die bisherige Praxis der Erhebung von Gebühren für die Prüfung der Unvermeidbarkeit von Starts oder Landungen zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr und die dann ggf. verhängten Bußgelder fehle es an Rechtsgrundlagen. „Jetzt müssen die Fluggesellschaften für nachlässige Umlaufplanungen oder gar für vorsätzliche Starts und Landungen nach 23:00 Uhr nicht mehr mit Folgen rechnen. Ist doch klar, dass es jetzt zu deutlich mehr Flugbewegungen in dieser wichtigen Ruhezeit kommen wird.“ p
15.03.2024

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