Norderstedt (em) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg ist ein Schlag ins Gesicht aller unter Fluglärm leidenden Menschen in Hamburg und Norderstedt. Die Wählergemeinschaft „Wir in Norderstedt (WiN)“ fordert ab sofort Starts und Landungen schon ab 23.00 Uhr nur noch mit Ausnahmegenehmigungen zu erlauben - wie bislang ab Mitternacht.
Fast schon schockiert reagiert Reimer Rathje, Vorsitzender der Wählergemeinschaft WiN auf die heute bekannt gewordene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Für die bisherige Praxis der Erhebung von Gebühren für die Prüfung der Unvermeidbarkeit von Starts oder Landungen zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr und die dann ggf. verhängten Bußgelder fehle es an Rechtsgrundlagen. „Jetzt müssen die Fluggesellschaften für nachlässige Umlaufplanungen oder gar für vorsätzliche Starts und Landungen nach 23:00 Uhr nicht mehr mit Folgen rechnen. Ist doch klar, dass es jetzt zu deutlich mehr Flugbewegungen in dieser wichtigen Ruhezeit kommen wird.“ prophezeit Rathje die Entwicklung in der nahen Zukunft.
Bereits mit den bisherigen Sanktionen gab es in 2023 809 Verspätungen. „Das sind etwas mehr als 2 Flüge, die jeden Tag des Jahres zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr flogen und die nicht unerheblichen Gebühren in kauf nahmen. Da muss man kein Hellseher sein, um vorherzusagen, das diese Zahl sprunghaft ansteigen wird.“ so Rathje weiter.
Die WiN, die aus einer Fluglärmschutzinitiative heraus entstanden ist, und sich mittlerweile zu einer festen Größe in der Norderstedter Kommunalpolitik etabliert hat fordert sofortige Maßnahmen, um einer solchen Entwicklung Einhalt zu gebieten.
Mindestens muss ab sofort das Starten und Landen schon ab 23.00 Uhr nur noch mit Ausnahmegenehmigungen erlaubt sein - wie bislang ab Mitternacht. Und dann muss die Stadt Norderstedt in der Fluglärmschutzkommission mit allem Nachdruck dafür sorgen, dass die Umweltbehörde den vom Gericht aufgezeigten Lösungsweg zur Erhebung von Gebühren unverzüglich beschreitet.
„Nächtliche Flugbewegungen müssen für einen Cityflughafen wie Hamburg die absolute Ausnahme bleiben!“