Norderstedt. Die Parkplatzsituation in Norderstedt spitzt sich zu: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über von PKWs, Transportern und sogar LKWs blockierte Parkplätze im öffentlichen Raum. Wir in Norderstedt/Freie Wähler hat daher im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 20. November 2025 einem Prüfauftrag an die Verwaltung zugestimmt.
“Ständig erreichen uns Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über von PKWs, Transportern und sogar LKWs blockierte Parkplätze. Durchaus möglich, dass PKWs abgestellt werden und die Besitzer dann mit dem ÖPNV weiter zur Arbeit oder zum Shopping nach Hamburg fahren. Transporter werden von Verleihfirmen im öffentlichen Raum geparkt und Firmen sparen sich Platz auf dem eigenen Grundstück indem LKWs oder Anhänger ebenfalls auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden”, sagt Gunnar Löwe, der als bürgerliches Mitglied für WiN/FW in dem Ausschuss sitzt.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.11.2025 wurde die Verwaltung per Beschluss gebeten zu prüfen, ob es Möglichkeiten zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Norderstedt gibt. Ein wesentlicher Bestandteil der Parktraumbewirtschaftung ist das Parken mit Parkscheibe. Hierdurch kann Langzeitparken verhindert und gleichzeitig die Erreichbarkeit der Nahversorgungszentren sichergestellt werden. Außerdem soll geprüft werden, ob die Höhe der Parkgebühren im Vergleich zu umliegenden Gemeinden und zu Hamburg angemessen ist. WiN/FW hat dem Beschluss zugestimmt. „Wir versprechen uns davon einen Erkenntnisgewinn, ob durch diese Maßnahmen, kombiniert mit Anwohner-parken, der knappe öffentlichen Parkraum für unsere Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich gemacht werden kann."
“Sollte es durch die im Anschluss an die Prüfung zu beschließenden Anpassungsmaßnahmen zu einer Erhöhung der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung kommen, täte dies der angespannten Haushaltslage der Stadt Norderstedt gut. Anstatt einzelne Bevölkerungs-gruppen durch Einsparungen im Sozialbereich oder Erhöhung der Gebühren für Kindertagesstätten zu benachteiligen, würde eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungen oder eine Anpassung der Gebühren alle treffen und wäre deshalb gerechter.WiN/FW ist lernfähig und dazu gehört, dass man auch mal eine Jahre alte Entscheidung grundsätzlich revidiert, darum stimmten wir für den Antrag.”
