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Immobilienzentrum Kaltenkirchener Bank

Freie Traumgrundstücke "Am Wald" in Kaltenkirchen

14.05.2025
Immobilienzentrum Kaltenkirchener Bank

Freie Traumgrundstücke am Waldweg in Kaltenkirchen

14.12.2023
Immobilienzentrum Kaltenkirchener Bank

Leben und Wohnen „Am Wald“ in Kaltenkirchen

21.03.2023

Artikel

Neumünster

Stadt Neumünster verstärkt Kontrollen bei Abfallentsorgung und Sperrmüll

In den vergangenen Wochen konnte vermehrt festgestellt werden, dass die Vorschriften zur Abfallentsorgung nicht eingehalten werden. Es wurden Abfälle außerhalb der Abfallbehälter abgelegt, Abfall im öffentlichen Raum entsorgt und auch Sperrmüll viel zu früh auf öffentlichen Wegen abgestellt. Dieses Fehlverhalten schadet dem Erscheinungsbild der Stadt Neumünster und verursacht unnötige Kosten. Aus diesem Grund möchte die Stadt Neumünster alle Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Neumünster (Abfallwirtschaftssatzung) hinweisen. Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet.  Was gehört zum Sperrmüll? Zum Sperrmüll im Sinne dieser Satzung zählen unter anderem: Hausratsgegenstände, Möbel und Einrichtungsgegenstände wie z. B. Schränke, Stühle, Matratzen, Kinderwagen, Teppichböden. Im Rahmen der Sperrmüllentsorgung werden getrennt auch Metallschrott sowie Elektro- und Elektronikgroßgeräte, z. B.
30.09.2025
Kaltenkirchen

Nachschätzung der Bodenschätzung ab 1. September

Kaltenkirchen. Im Zeitraum vom 1. September bis ca. 27. November 2025 erfolgt in der Stadt Kaltenkirchen eine Nachschätzung der Bodenschätzung für landwirtschaftlich nutzbare Flächen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durch das Finanzamt Rendsburg. Eine Vorbesichtigung des Stadtgebiets ist für Mitte August vorgesehen. Laut § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den beauftragten Personen das Betreten der Grundstücke sowie das Dulden notwendiger Maßnahmen (z. B. Aufgrabungen) zu gestatten. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Fragen zum Thema beantwortet Dr. Sven Wiegmann, Amtlicher Bodenschätzer, Tel.: 04821-66-1505. Die Stadt Kaltenkirchen bittet um Verständnis für die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen.
18.08.2025
Kaltenkirchen

Sanierungsarbeiten in Kieler und Hamburger Straße

Kaltenkirchen (em) In der Zeit von August 2025 bis voraussichtlich Ende Februar 2026 führt die Stadt Kaltenkirchen umfangreiche Kanalsanierungsarbeiten durch. Betroffen ist die Kieler Straße im Abschnitt zwischen der Einmündung Norderstraße/Hamburger Straße bis zur Einmündung Porschering. Die Baumaßnahme wird als Wanderbaustelle ausgeführt, sodass die Arbeiten abschnittsweise erfolgen.  „Die Einschränkungen betreffen immer nur kurze Abschnitte des gesamten Bereichs und werden so gering wie möglich gehalten“ erklärt Bürgermeister Stefan Bohlen. Die Sanierung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des städtischen Abwassersystems auch in Zukunft sicherzustellen und möglichen Schäden frühzeitig vorzubeugen. Die Arbeiten werden durch die Firma Swietelsky-Faber GmbH, Standort Seevetal, im Auftrag der Stadt durchgeführt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 900.000 Euro. Seit Januar 2025 liegt die Straßenbaulastträgerschaft für bestimm
15.07.2025
Kaltenkirchen

Neuer Landschaftsplan für Kaltenkirchen kommt

Kaltenkirchen. Die Stadt Kaltenkirchen wird einen neuen Landschaftsplan aufstellen. Dieser ist ein zentrales Instrument der kommunalen Umweltplanung. Er soll helfen, Natur und Landschaft in Kaltenkirchen langfristig zu sichern, weiterzuentwickeln und mit anderen Nutzungsansprüchen in Einklang zu bringen. Der Landschaftsplan wird für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Eine wesentliche Grundlage für den Landschaftsplan bildet die sogenannte Biotoptypenkartierung – eine umfassende Bestandsaufnahme der natürlichen Lebensräume im Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich sein, vereinzelt auch private Grundstücke im Stadtgebiet zu betreten.  Die Mitarbeitenden des beauftragten Planungsbüros sind daher berechtigt, zur Durchführung der Bestandserhebungen auch private Flächen zu betreten. Diese Betretungsbefugnis ist gesetzlich geregelt. Eine gesonderte Ankündigung der Begehungen wird über die Internetseite der Stadt Kaltenkirchen bereitgestellt. Inte
30.06.2025