Norderstedt. „Straßenausbaubeiträge sind ein überkommenes Relikt und wurden nicht ohne Grund 2018 abgeschafft. In Norderstedt übrigens als erste Kommune in Schleswig-Holstein.“ Diese Forderung richtet Sven Wojtkowiak, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Norderstedt an die Norderstedter Stadtvertretung, in dessen Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr das Thema am 05. November verhandelt wird. Teilweise fünfstellige Beträge könnten für Anlieger existenzbedrohend sein. Betroffen seien oftmals Rentner und junge Familien mit kleinen Geldbeuteln, denen Grundstücke in Anliegerstraßen gehörten. Hier könnte die Stadt Norderstedt bis zu 85 % der Kosten auf die Eigentümer abwälzen.

 „Anliegerbeiträge sind ungerecht,“ kritisierte Wojtkowiak weiter. Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen würden über die allgemeinen Steuern - auch über die Kraftfahrzeug- und die Mineralölsteuer - finanziert. Nur die Anlieger würden gesondert über den sogenannten „abstrakten Vorteilsbegriff“ zur Kasse gebeten, dessen Auslegung regelmäßig die Gerichte beschäftige. Dabei seien Mieter, die die Straßen benutzten, genauso bevorteilt wie die Eigentümer; müssten aber bislang nicht zahlen.

 Rein rechnerisch dürfte diese Maßnahme auch keine spürbare Entlastung des Norderstedter Haushaltes bringen. Es klingt wohl auf den ersten Blick verlockend, dass die Stadt hier mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von durchschnittlich € 500.000 pro Jahr rechnen kann. 

Selbst wenn man aber von den zu erwartenden Einspruchsverfahren und den entstehenden Klagekosten absieht, übersteigen die zu erwartenden Personalkosten die prognostizierten Einnahmen deutlich. Der Leiter des Amtes für Bauordnung und Vermessung sprach von sieben benötigten Mitarbeitern. Bei durchschnittlichen jährlichen Kosten von € 84.000,- pro Mitarbeiter (siehe Grafik) kommt man auf Gesamtkosten in Höhe von € 588.000. Zu Grunde gelegt wurde hier eine Gehaltsstufe E9a des kommunalen Tarifvertrages (TVöD-VKA). Tatsächlich müssten wohl - zu mindestens einige Stellen - höher vergütet werden. Wojtkowiak wundert sich: “Das so eine defizitäre Gebühr überhaupt wieder zur Abstimmung gestellt wird, verstehe ich nicht. Ich hoffe, dass die Ausschussmitglieder dieses Thema endgültig beenden.“ 

 Gleiches dürfte auch für die Einführung der sonstigen Gebühren und Abgaben in diesem Bereich gelten. Auch an Regensteuer wurde schon vor Jahren als unrentabel verworfen.