Norderstedt. Die Stadt Norderstedt wird auf Basis einer Landesverordnung weiterhin Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen im Stadtgebiet vornehmen: Der schleswig-holsteinische Verkehrs- und Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen hat jetzt die geänderte Landesverordnung (gültig ab 1. Januar 2026) unterzeichnet, wonach kreisangehörige Kommunen mit mehr als 80.000 Einwohnerinnen und Einwohnern prinzipiell die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung aus Gründen des Lärmschutzes und der Rotlichtüberwachung übertragen wird. Bis dato, seit Herbst 2016, hatte Norderstedt auf Basis eines zeitlich befristeten, öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Kreis Segeberg „geblitzt“.

Norderstedts Oberbürgermeisterin Katrin Schmieder: „Ich bedanke mich herzlich beim Land und insbesondere beim Kreis Segeberg mit Landrat Jan Peter Schröder für die gemeinsame positive Bewertung der bisherigen ‚Erprobungsphase‘ und den Schulterschluss zur jetzigen Umsetzung.“ Wie die Oberbürgermeisterin weiter sagte, werde die Stadt auch in Zukunft an mehreren Stellen im Stadtgebiet die Geschwindigkeit überwachen, um auf diesem Wege die Lärmbelastung der Menschen der Stadt durch Verkehrslärm zu senken und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Weiterhin wird es an neuralgischen Punkten auch Rotlichtkontrollen geben. Zusätzlich zu den Kontrollen der Stadt entlang der Lärmschutzzonen, wird der Kreis in Abstimmung mit der Polizei auch weiterhin und auch in Norderstedt Geschwindigkeitskontrollen vornehmen.