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Kita Wirbelwind Gutachter bestätigt "Die Million ist voll"
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"Wir gehen davon aus, dass es sich um ein reines Gefälligkeitsgutachten handelt!"
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Quickborn
Stadt Quickborn intensiviert Bemühungen um zusätzlichen Autobahnanschluss
Quickborn. Die Stadt Quickborn arbeitet seit dem Amtsantritt von Bürgermeister Thomas Beckmann im November 2022 intensiv an nachhaltigen Lösungen zur Entschärfung der erheblichen verkehrlichen Überlastungen rund um die Autobahnanschlussstelle Quickborn. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Anschlussstelle deutlich zu verbessern und perspektivisch einen zusätzlichen Autobahnanschluss zwischen Schnelsen Nord und Quickborn zu realisieren.
Vor diesem Hintergrund fand am 20. Januar 2026 im Quickborner Rathaus ein konstruktives und fachlich fundiertes Gespräch statt. Teilgenommen haben der CDU-Bundestagsabgeordnete Daniel Kölbl, hochrangige Vertreter der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, der Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes Quickborn, Mirko Beckmann, Bürgermeister Thomas Beckmann sowie Mitarbeitende der Quickborner Stadtverwaltung. Im Mittelpunkt standen mögliche verkehrliche Entlastungsmaßnahmen, der Stand der bisherigen Gutachten sowie die lan
25.01.2026
Norderstedt
Neue Nachweispflicht für Bauschutt - Wertstoffhof fordert Asbestfreiheits-Erklärung
Norderstedt. Wie das Betriebsamt der Stadt Norderstedt berichtet, gibt es seit dem 1. Januar 2026 Änderungen hinsichtlich der Annahme von Bauschutt auf dem städtischen Wertstoffhof und bei der Entsorgung mittels „Big Bags“ und Containern.
Da dem Bauschutt die mögliche Belastung mit Asbest nicht durch reine Inaugenscheinnahme anzusehen ist, gibt der Gesetzgeber hier eine klare Systematik vor: Sämtliche Baumassen, welche Asbest enthalten könnten und vor Oktober 1993 verbaut worden sind, stehen demnach unter Generalverdacht, sind also untersuchungspflichtig. Die Kundinnen und Kunden des Betriebsamtes müssen nachweisen, dass mineralischer Bauabfall, der entsorgt werden soll, asbestfrei ist. Dies kann zum Beispiel durch ein Gutachten eines Sachverständigen geschehen. Oder mittels eines Nachweises, dass das Material nachweislich nach Oktober 1993 verbaut worden ist.
Die Erklärung sowie der Nachweis zur Asbestfreiheit von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen mü
16.01.2026