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Kaltenkirchen

Repair-Café Kaltenkirchen - Nächster Termin am 7. August

Kaltenkirchen - Das Mehrgenerationenhaus der Tausendfüßle Stiftung lädt am 7. August 2026 von 14:30 bis 17:00 Uhr wieder zum beliebten Repair-Café ein. Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, gemeinsam mit erfahrenen Ehrenamtlichen ihre defekten Alltagsgegenstände wieder instand zu setzen – ganz nach dem Motto: Reparieren statt wegwerfen. Im Repair-Café erhalten Interessierte Unterstützung bei kleinen Reparaturen an Fahrrädern, Textilien, Möbelstücken, Elektrogeräten sowie verschiedenen Alltagsgeräten. Ziel ist es, die Lebensdauer der Gegenstände zu verlängern und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Die Reparaturen werden gegen eine anerkennende Spende durchgeführt. Jede Person entscheidet selbst, welchen Beitrag sie für die Hilfe leisten möchte. Das Angebot richtet sich an alle Menschen in Kaltenkirchen und Umgebung, die nachhaltige Lösungen schätzen oder einen persönlichen Gegenstand weiter nutzen möchten, anstat
22.07.2026
Bad Segeberg

Wohnungslosenhilfe Kreis Segeberg informiert über Umgang mit Mietschulden

(Bad Segeberg) Die Wohnungslosenhilfe Kreis Segeberg der Diakonie Altholstein lädt am Mittwoch, 22. Juli 2026, von 16.30 bis 18.00 Uhr zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung in die Lübecker Straße 10-12 in Bad Segeberg ein. Unter dem Titel „Mietschulden: Was muss und kann ich tun?!" richtet sich das Angebot an Mieter*innen aus der Region. Die Berater*innen zeigen, wie Mietschulden entstehen und welche Folgen drohen: fristlose Kündigung, Räumungsklage, Zwangsräumung. Im Mittelpunkt stehen Wege, das Mietverhältnis zu retten, der Kontakt zu Vermieter*innen sowie Unterstützungsmöglichkeiten wie Beratungskostenbeihilfe, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung, Jobcenter, Sozialamt und Wohngeld. Grundlage ist die 20-jährige Erfahrung der Beratungsstelle in Wohnungsnotfällen im Kreis Segeberg: Viele Notlagen ließen sich vermeiden, hätten Betroffene frühzeitig die richtigen Informationen gehabt. Der Zugang ist ohne Anmeldung möglich. Für Rückfragen
20.07.2026
Bad Segeberg

Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen

Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen? Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026

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