Kaltenkirchen. Die Stadt Kaltenkirchen lädt Mieterinnen und Mieter am Freitag, 20. Februar 2026, zu einer kostenfreien Informations- und Netzwerkveranstaltung rund um das Thema Mietrecht ein. Die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr in der Bürgerhalle Kaltenkirchen. Hintergrund sind wiederkehrende Heizungsausfälle, Probleme mit der Warmwasserversorgung sowie damit verbundene Fragen zu Schimmelbildung und mietrechtlichen Handlungsmöglichkeiten, die insbesondere in den Wintermonaten immer wieder auftreten.
Anlass für die Veranstaltung sind aktuelle Ausfälle, auch in Kaltenkirchen sowie der in den vergangenen Monaten bundesweit beachtete großflächige Stromausfall in Berlin Anfang des Jahres. Diese Ereignisse haben deutlich gemacht, wie schnell Mieterinnen und Mieter von technischen Störungen betroffen sein können und wie groß der Bedarf an verlässlicher, verständlicher Information ist. Die wachsende Unzufriedenheit vieler Kaltenkirchenerinnen und Kaltenkirchener im Zusammenhang mit Wohnungsgebergesellschaften hat den Anlass für diese geplante Informationsveranstaltung gegeben.
„Wenn Heizung oder Warmwasser ausfallen oder Schimmel in der Wohnung entsteht, stehen viele Menschen vor Unsicherheiten und wissen nicht, welche Rechte sie haben oder wie sie richtig vorgehen sollen“, erklärt Bürgermeister Stefan Bohlen. „Mit dieser Veranstaltung wollen wir Orientierung geben und dazu beitragen, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte besser einschätzen und sachlich wahrnehmen können. Wir möchten damit Hilfe zur Selbsthilfe geben.“
Im Rahmen der Veranstaltung werden der Mieterverein Kiel sowie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein unabhängig und allgemeinverständlich über zentrale mietrechtliche Themen informieren. Dazu gehören unter anderem Heizungsausfall und Warmwassermangel, Möglichkeiten der Mietminderung, Schimmelbildung (Ursachen und Beseitigung) und rechtliche Einordnung sowie Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Mieterinnen und Mietern.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine individuelle Rechtsberatung ist nicht vorgesehen. Bei Bedarf bitten wir um eigenständige Organisation einer Übersetzungslösung.
