Artikel
Bad Bramstedt
Schöffen und Jugendschöffen gesucht
Bad Bramstedt (em) Die Stadt Bad Bramstedt hat für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl der Amtsperiode 2024 bis 2028 insgesamt 26 Personen dem Amtsgericht Neumünster vorzuschlagen. Für die Wahl der Jugendschöffen werden weiter Personen gesucht.
Bei der Ausübung des Schöffenamtes handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit am Amtsgericht Neumünster bzw. am Landgericht in Kiel.
Die jeweiligen Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsagehörigkeit besitzen und Ihren Wohnsitz im Bereich des Amtsgerichts Neumünster/Landgericht Kiel (z.B. in Bad Bramstedt).
Für die Ausübung des Amtes der Jugendschöffen sollen diese Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Geeignet sind Personen, die in der praktischen Jugendarbeit stehen, beruflich oder ehrenamtlich.
Schöffen sollen das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen, das dadurch ein Mehr an Lebens- und Gesellschaftsnähe gewinnt.
J
24.01.2023
Quickborn
Im Namen des Volkes - Online Vortrag der VHS Quickborn
Quickborn (em) „Im Namen des Volkes!“ Was macht eine Bürgerin / ein Bürger denn da am Richtertisch? Am Donnerstag, 18. Juni, von 19. bis 21 Uhr begrüßt die VHS Quickborn mit ihrem Dozenten Michael Maske alle Interessierten zu einem sehr interessanten Vortrag in der VHS-Cloud.
Dieser Onlinevortrag bietet auch die Möglichkeit, über den Chat oder auch mit Kamera und Mikrofon, aktiv dabei zu sein. Bürger wie Sie und ich sitzen mit am Richtertisch und fällen Urteile mit und fassen Beschlüsse.
Michael Maske, seit sechs Jahren Jugendschöffe am Landgericht Itzehoe und Vorstandsmitglied des Bundes ehrenamtlicher Richter Nord, erzählt aus seinem Alltag und erklärt die Bedeutung der Teilnahme des Volkes an Entscheidungen der Justiz: „Bürgerinnen und Bürger wie Sie und ich sitzen mit am Richtertisch und fällen Urteile mit und fassen Beschlüsse, als Schöffen, Jugendschöffen, ehrenamtliche Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Handelsrichter etc.“
Für die
04.06.2020
Quickborn
Patientenverfügung & Co - was Sie alles wissen sollten
Quickborn (em) Die VHS Quickborn bietet am Donnerstag, 13. Februar, 18.30 bis 20 Uhr, Kurs 1020, die Gelegenheit, sich vom Fachanwalt Sebastian Knops über die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu informieren.
Es geht um die Frage: Wie kann ich auch bei schwerer Krankheit sicherstellen, dass kein fremder Betreuer über mich entscheidet, sondern meine eigenen Vorstellungen berücksichtigt werden?
Im Namen des Volkes! Was macht ein Bürger denn da am Richtertisch?
Am Donnerstag, 12. März, 19 bis 21 Uhr, Kurs 1018, referiert der Fachdozent Michael Maske für alle Interessierten zum Thema: „Was macht ein Bürger da am Richtertisch?“ Michael Maske, seit sechs Jahren Jugendschöffe am Landgericht Itzehoe und Vorstandsmitglied des Bundes ehrenamtlicher Richter Nord, erzählt aus seinem Alltag und erklärt die Wichtigkeit der Teilnahme des Volkes an Entscheidungen der Justiz.
Er erklärt: „Als Schöffen, Jugendschöffen,
31.01.2020
Quickborn
Das Schöffenamt – Bürgerbeteiligung an der Rechtssprechung
Quickborn (em) Mit einer besonderen Veranstaltung möchte die VHS Quickborn alle Interessierten einladen am Donnerstag, 22. März von 19 bis 21 Uhr, in der VHS im Forum, Bahnhofstr. 112, Eingang vom Bahnsteig, sich über das besondere Ehrenamt des Schöffen und seiner Bedeutung in der Justiz zu informieren.
Der Dozent Michael Maske ist Jugendschöffe am Landgericht Itzehoe und Vorstandsmitglied der Schöffenvereinigung-Nord. Er informiert über alles Wissenswerte zu den im Jahre 2018 bundesweit stattfindenden Schöffenwahlen. Eine Anmeldung ist erforderlich, begrenzte Plätze! Anmeldung unter: www.vhs-quickborn.de, Kursnr.: 1018, Entgelt: 9,50 Euro. Kontakt und Info: VHS Quickborn, 0 41 06 / 612 99 60.
08.03.2018
Quickborn
Schöffen und Jugendschöffen gesucht
Quickborn (em) Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt
Die genaue Zahl der zu besetzenden Schöffen steht zwar noch nicht fest (in 2013 für Quickborn insgesamt 15 Schöffen und 18 Jugendschöffen), allerdings sollten sich Interessierte schon einmal auf der Homepage der Stadt unter Rathaus/ Politik/ Wahlen/ Schöffenwahl 2018 erkundigen und bei Interesse unbedingt auch den dort hinterlegten „Bewerbungsvordruck“ ausgefüllt ans Rathaus weiterleiten.
Die Ratsversammlung bzw. der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2018 aus diesen Vorschlägen die Schöffen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die d
02.03.2018
Bad Bramstedt
Bewerber für das Jugendschöffenamt gesucht
Bad Bramstedt (em) Die Stadt Bad Bramstedt sucht insgesamt 14 Personen (7 männliche und 7 weibliche), die sich für die Wahl als Jugendschöffe für die Jahre 2019 bis 2023 zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Vorschlagsliste muss dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg bis zum 6. April vorgelegt werden. Dieser schlägt dann die entsprechenden Bewerber dem Amtsgericht Neumünster vor.
Die jeweiligen Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz im Bereich des Amtsgerichts Neumünster (z. B. in der Stadt Bad Bramstedt) haben und sollen erzieherisch befähigt oder in der Jugenderziehung erfahren sein. Geeignet sind Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der praktischen Jugendarbeit stehen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen
08.02.2018
Henstedt-Ulzburg
Gemeinde Henstedt-Ulzburg sucht Schöffinnen und Schöffen
Henstedt-Ulzburg (em) Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg sucht Personen, die Interesse an der Übernahme des Schöffenamtes oder des Jugendschöffenamtes für die Wahlperiode 2019 - 2023 haben.
Das Ehrenamt der/des Schöffin/Schöffen oder des/des Jugendschöffin/Jugendschöffen dient der unmittelbaren, repräsentativen Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung. Die Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen üben das Richteramt während einer Gerichtshauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die teilnehmenden Berufsrichter/innen aus und tragen dieselbe Verantwortung für das Urteil wie diese. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern/innen. Ihre oberste Pflicht ist die Unparteilichkeit. Voraussetzung zur Übernahme des Ehrenamtes ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 ein Alter zwis
02.02.2018
Quickborn
Das Schöffenamt – Bürgerbeteiligung an der Rechtssprechung
Quickborn (em) Mit einer besonderen Veranstaltung möchte die VHS Quickborn alle Interessierten einladen am Donnerstag, 22. März 2018, 19 bis 21 Uhr, in der VHS im Forum, Bahnhofstr. 112, Eingang vom Bahnsteig, sich über das besondere Ehrenamt des Schöffen und seiner Bedeutung in der Justiz zu informieren.
Der Dozent Michael Maske ist Jugendschöffe am Landgericht Itzehoe und Vorstandsmitglied der Schöffenvereinigung-Nord. Er informiert über alles Wissenswerte zu den im Jahre 2018 bundesweit stattfindenden Schöffenwahlen.
Eine Anmeldung ist erforderlich, begrenzte Plätze! Anmeldung unter: www.vhs-quickborn.de, Kursnr.: 1018, Entgelt: 9,50 Euro. Kontakt und Info: VHS Quickborn, 04106-6129960.
11.10.2017