Bad Bramstedt (em) Die Stadt Bad Bramstedt sucht insgesamt 14 Personen (7 männliche und 7 weibliche), die sich für die Wahl als Jugendschöffe für die Jahre 2019 bis 2023 zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Vorschlagsliste muss dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg bis zum 6. April vorgelegt werden. Dieser schlägt dann die entsprechenden Bewerber dem Amtsgericht Neumünster vor.

Die jeweiligen Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz im Bereich des Amtsgerichts Neumünster (z. B. in der Stadt Bad Bramstedt) haben und sollen erzieherisch befähigt oder in der Jugenderziehung erfahren sein. Geeignet sind Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der praktischen Jugendarbeit stehen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wer sich als Jugendschöffe bewirbt, muss ein Mindestalter von 25 Jahren vor Beginn der Amtsperiode erreicht haben und darf vor Beginn der Amtsperiode das Höchstalter von 70 Jahren nicht überschreiten.

Interessierte Personen aus der Stadt Bad Bramstedt können sich ab sofort schriftlich oder telefonisch in der Stadtverwaltung Bad Bramstedt, bei Frau Wenzel, Tel. 0 41 92 / 506 26, E-Mail: wenzel@bad-bramstedt.de, melden.

Vorschläge sind mit Familiennamen, ggf. Geburtsnamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, genaue Wohnanschrift und Beruf sowie ggf. weiteren Angaben zur Eignung einzureichen.