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Bad Segeberg

Kleines Theater Wahlstedt öffnet wieder die Türen

Bad Segeberg (em) Das Kleine Theater am Markt in Wahlstedt kann nach langer Renovierungspause endlich wieder mit dem Spielbetrieb beginnen. Am Sonntag, 12. Januar 2025 wurde das Haus im Rahmen des Neujahrsempfangs der Stadt Wahlstedt den Vorsitzenden des Kulturrings, Herrn Wilfried Jendis und Herrn Manfred Gilenski übergeben. Los geht's mit dem filou Amateurtheater und der Komödie "Resturlaub im Ladyhort". Premiere ist am Freitag,17.1.25 um 19 h. Weitere Vorstellungen gibt es am Samstag, 18.1. um 19 h und am Sonntag, 19.1. um 15 h, ebenso am Freitag, 24.1. und Samstag, 25.1. jeweils um 19 h und am Sonntag, 26.1. um 15 h. Für alle Vorstellungen gibt es noch Karten. Kartenverkauf: im Internet unter www.theater-wahlstedt.de sowie dienstags und donnerstags von 16 h bis 18 h und 2 Stunden vor jeder Vorstellung unter Telefon 04554 2211 oder im Kleinen Theater am Markt, Rudolf-Gußmann-Platz 1, 23812 Wahlstedt.
13.01.2025
Bad Segeberg

Aufbewahrungsfristen beachten - Bund der Steuerzahler berät

Neumünster/Bad Segeberg (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind. Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuerpflichtige,
08.01.2025
Bad Segeberg

Bund der Steuerzahler erklärt die Aufbewahrungsfristen

Kreis Segeberg/Neumünster (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind.  Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist.  Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuerpflichtige, die
09.01.2024