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20.11.2025
ParkFunkeln Norderstedt
Schwein gehabt? VR Bank in Holstein spendet für Vereine der Region
03.09.2025
VR Bank in Holstein
Rundum-Service: VR Bank in Holstein und Frank Hoffmann Immobilien kooperieren exklusiv
19.08.2025
Artikel
Bad Segeberg
Auftaktveranstaltung zum Weihnachtshilfswerk 2025
Bad Segeberg. Mit einem weihnachtlichen Chorkonzert am Sonntag, 30. November 2025 - dem 1. Advent - um 16.00 Uhr in der Marienkirche wird das diesjährige Weihnachtshilfswerk der Stadt Bad Segeberg eröffnet.
Es singen:
- „Männerchor Bad Segeberg von 1840“
- Kinderchöre der Kirchengemeinde
- „Chor Jubilate“
- „HolyGo! Pop- und Gospelchor Bad Segeberg“
- ,,Chor Trubadix“
- ,,Rönnauer Singkreis“
- „Segeberger Bachchor“
Die Chöre werden die Zuhörer*innen in der stilvollen Atmosphäre der Marienkirche mit weihnachtlichen Weisen auf das bevorstehende Fest eindrucksvoll einstimmen. Die Gesamtleitung wird Andreas J. Maurer-Büntjen übernehmen.
Alle Mitbürger*innen sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Ein Eintritt wird nicht erhoben, jedoch wird nach dem Konzert um möglichst reichlich Spenden gebeten. Der Erlös dieses Weihnachtskonzertes kommt ausschließlich bedürftigen älteren, kr
28.11.2025
Kaltenkirchen
STARTER ON TOUR -140 Schülerinnen und Schüler erhalten praxisnahe Einblicke
27.11.2025
Bad Segeberg
Erfolgreicher Parteitag für Kreis Segeberg: Drei Christdemokraten in Landesvorstand gewählt
25.11.2025
Neumünster
Alle Jahre wieder - Schneeräumpflichten der Bürger
Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster ist gut auf den Winterdienst vorbereitet. Aufgrund des Schneefalls sind die 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TBZ verstärkt im Einsatz.
Sieben große Lkw, zehn kleine Räummaschinen und Handkolonnen werden eingesetzt. Wenn anhaltender Schneefall oder Dauerfrost im gesamten Stadtgebiet herrschen, kann die Straßenreinigung beim besten Willen nicht überall gleichzeitig sein. Hier werden Prioritäten für besonders verkehrswichtige Stellen gesetzt. Dies betrifft insbesondere Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Zuwegungen zum Krankenhaus, Seniorenheimen, Feuerwehr und Polizei, Busbahnhof sowie Buslinien, Fußgängerüberwege und Brücken. Nebenstraßen in den Stadtteilen hingegen werden nicht geräumt. Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen.
Aus aktuellem Anlass weist das TBZ noch einmal auf die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentüm
24.11.2025