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Bad Segeberg

Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!

Kreis Segeberg. Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt viel Neues auf junge Menschen zu - dazu gehört auch die erste Lohnabrechnung. Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?"  Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig." erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Da die Ausbildungsvergütung aber häufig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht immer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird. Ist dies der Fall, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab.   Belege sammeln lohnt sich Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen. Insbesondere Belege und Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, sollten v
04.09.2025
Neumünster

Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!

Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt viel Neues auf junge Menschen zu - dazu gehört auch die erste Lohnabrechnung. Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?"   Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig." erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Da die Ausbildungsvergütung aber häufig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht immer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird. Ist dies der Fall, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab.   Belege sammeln lohnt sich Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen. Insbesondere Belege und Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, sollten von Anfang
29.08.2024
Bad Segeberg

Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!

Neumünster/Kreis Segeberg (em) Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt viel Neues auf junge Menschen zu - dazu gehört auch die erste Lohnabrechnung. Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?"  Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig." erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Da die Ausbildungsvergütung aber häufig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht im-mer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird. Ist dies der Fall, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab. Belege sammeln lohnt sich Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen. Insbesondere Belege und Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfal
16.08.2023
Norderstedt

Newsticker zur Corona-Krise

Wir haben die Unternehmen im Kreis Segeberg und Neumünster befragt, wie es gerade in ihren Unternehmen aussieht. Wie sie mit der Krise umgehen und welche Einschränkungen sie haben und auch noch befürchten. Da die Situation sehr dynamisch ist, wollen wir laufend weiter aus den Unternehmen und auch Vereinen berichten. Denkanstösse aufnehmen und zeigen wie auf die unterschiedlichste Art und Weise mit der Situation umgegangen wird. Senden Sie uns gern Ihre Berichte an wirtschaftsredaktion@regenta-verlag.de VB Immobilien GmbH, Elmshorn, Quickborn „Seit dem Ausbruch des Corona-Virus erleben wir eine Krise, wie es sie in vergleichbarer Weise bislang noch nicht gegeben hat. Sie stellt uns alle vor großen Herausforderungen - mit dem Wunsch verbunden, gesund zu bleiben und unsere Liebsten zu schützen. Das Wort "kontaktlos" bekommt in diesem Jahr eine ganz neue Bedeutung!“, so Mareike Priebe „Unsere Mitarbeiter führen das Tagesgeschäft für Sie aus dem B
20.03.2020
Bad Segeberg

Auswirkung von Corona auf die WZV

Bad Segeberg (em) Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg wurde von seinen 94 Mitgliedsgemeinden mit verschiedenen Aufgaben beauftragt. Eine davon ist die Einsammlung von Rest-, Bio- und Papierabfällen im Kreis Segeberg (außer Norderstedt), welches der WZV mit eigener Belegschaft durchgeführt und weitestgehend auf Unterstützung von Subunternehmern verzichtet. Um die Entsorgungssicherheit weiterhin verlässlich aufrecht zu erhalten, hat der WZV seine personellen Kapazitäten im Rahmen eines präventionsorientierten, ressourcenschützenden Betriebs vorsorglich, temporär neu organisiert. So wurden bereits die vier Recyclinghöfe und das Service Center Anfang dieser Woche für den Publikumsverkehr geschlossen und die mobile Schadstoffsammlung eingestellt. Dies gilt ab kommender Woche auch für die Sperrmüll- und Strauchgutabholung. Im Vordergrund steht für den WZV der Auftrag, die Regelabfuhr der privaten Müllbehälter dauerhaft zu gewährleisten. Im Vorwe
19.03.2020
Kaltenkirchen

Berufsstart für Auszubildende bei der AKN

Kaltenkirchen (em) Auch in diesem Jahr bildet die AKN Eisenbahn GmbH wieder aus: Mika Ludwig aus Barmstedt sowie Bennet Grabowski und Ove Lüttjohann aus Kaltenkirchen haben am AKN Betriebssitz in Kaltenkirchen ihre Ausbildung zum Mechatroniker begonnen. Nach den ersten Tagen bei der AKN, in denen sie ihre neue Berufskleidung und die notwendigen Sicherheitseinweisung erhielten, wagten sie in ihrer ersten Berufswoche im August die ersten Schritte ins neue Arbeitsleben. Die AKN Eisenbahn GmbH bildet seit 1988 im gewerblich-technischen Bereich aus. Aktuell stellt sie pro Jahr zwei bis drei neue Auszubildende zum Mechatroniker ein. Diese werden abteilungsübergreifend in den beiden Abteilungen „Werkstätten und Fahrzeuge“ und „Signal- und Fernmeldetechnik“ ausgebildet und in der Regel nach einem erfolgreichen Abschluss übernommen.
06.08.2019
Neumünster

Mehr Netto vom Brutto – Freibeträge beantragen!

Neumünster (em) Jeden Monat etwas mehr Netto? Das geht ganz legal mit Freibeträgen, die beim Finanzamt beantragt und bei der monatlichen Gehaltszahlung berücksichtigt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Mit einem solchen Freibetrag können sich Arbeitnehmer direkt ein höheres monatliches Nettogehalt sichern und müssen für die Steuererstattung nicht bis zum den nächsten Steuerbescheid warten. Ab Oktober stehen die neu designten Formulare zur Verfügung, weiß der BdSt-Bezirksverbands-Vorsitzende Hans-Peter Küchenmeister. Freibeträge gibt es zum Beispiel für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Werbungskosten sind z.B. Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeug oder typische Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden und berufliche Fortbildungskosten. Zu Sonderausgaben zählen z.B. Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten, Spenden, Krankheitskosten, Behinde
18.10.2017