Neumünster (em) Jeden Monat etwas mehr Netto? Das geht ganz legal mit Freibeträgen, die beim Finanzamt beantragt und bei der monatlichen Gehaltszahlung berücksichtigt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt).

Mit einem solchen Freibetrag können sich Arbeitnehmer direkt ein höheres monatliches Nettogehalt sichern und müssen für die Steuererstattung nicht bis zum den nächsten Steuerbescheid warten. Ab Oktober stehen die neu designten Formulare zur Verfügung, weiß der BdSt-Bezirksverbands-Vorsitzende Hans-Peter Küchenmeister.

Freibeträge gibt es zum Beispiel für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Werbungskosten sind z.B. Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeug oder typische Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden und berufliche Fortbildungskosten. Zu Sonderausgaben zählen z.B. Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten, Spenden, Krankheitskosten, Behinderung, Heimunterbringung. Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind Sonderbedarf bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes, Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltberechtigte Personen, Behindertenpauschbetrag und Hinterbliebenenpauschbetrag.

Pauschbeträge werden bereits berücksichtigt. Wer den Antrag stellen kann und was es zu beachten gibt, zeigt das Informationsmaterial des Bundes der Steuerzahler. Das ist kostenfrei telefonisch unter Tel.: 0 43 21 / 56 30 65 zu bestellen.